(wS/red) Siegen – Kreuztal 09.04.2026 | Infos zum gestrigen Verhandlungstag: Nach der Vernehmung von Ermittlungsbeamten und der Auswertung digitaler Spuren schloss die 1. Große Strafkammer die Beweisaufnahme.
Digitale Spuren und akustische Zeugnisse der Tat
Der Verhandlungstag begann unter dem Vorsitz von Richterin Dreisbach mit der Aussage eines Kriminalbeamten aus Hagen. Dieser präsentierte die Ergebnisse der Videoauswertung rund um den Tatort am Vereinsheim in Kreuztal. Zwar erfassten die Kameras lediglich die Beine und Füße der Beteiligten im kritischen Zeitraum zwischen 12:26 Uhr und 12:29 Uhr, doch lieferten die Audioaufzeichnungen Einblicke in das Geschehen.
Lautstarke Rufe wie „Hör auf, was willst du?“ sowie die Provokationen „Komm doch, komm doch!“ und der Ausruf „Verdammter Ehrenmord!“ wurden aktenkundig. Die digitale Forensik der Smartphones offenbarte zudem das Bild einer psychischen Zerrüttung: Der Beschuldigte Maurizio S. verschickte bizarre Facebook-Nachrichten an Persönlichkeiten wie Dr. Alice Weidel – mit kryptischen Bezügen auf Friedrich Merz –, Wladimir Putin, Silvio Berlusconi und den Rapper Capital Bra. Die Ermittler bewerteten diese Korrespondenz als weitgehend sinnfrei und symptomatisch für die Erkrankung des Mannes.
Staatsanwaltschaft: „Gefahr für die Allgemeinheit“
In ihrem Plädoyer ließ die Staatsanwältin keinen Zweifel an der Täterschaft. Sie zeichnete den Wandel eines scheinbar freundschaftlichen Treffens in einen tödlichen Angriff nach. Zwar habe man am Tatort einen Schlagstock gefunden, doch keine der zahlreichen Zeugenaussagen stütze die Notwehr-These der Verteidigung. Die Staatsanwältin betonte die körperliche Überlegenheit des Beschuldigten und die Brutalität der zwei Messerstiche mit einer 15 Zentimeter langen Klinge.
Aufgrund der festgestellten paranoiden Schizophrenie und einer tiefgreifenden Wesensveränderung stufte die Anklage Maurizio S. als akut gefährlich für die Allgemeinheit ein. Da bei einer Freilassung weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien, beantragte die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt bei dieser Maßregel der Besserung und Sicherung nicht in Betracht.
Nebenklage und Verteidigung: Einigkeit in der Konsequenz
Die Vertreterin der Nebenklage fand bewegende Worte für das Leid der Mutter des Opfers. Sie beschrieb Massimo C. als lebensfrohen Menschen, der in seinem sozialen Umfeld als Bindeglied fungierte. Besonders verletzend wirkte die Bezeichnung des Opfers als „Bastard“ durch den Beschuldigten. Auch die Nebenklage schloss sich der Forderung nach einer Unterbringung nach § 63 StGB vollumfänglich an: „Weil der Beschuldigte gefährlich ist.“
Der Verteidiger des 28-Jährigen führte sachlich aus, dass eine klassische Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts aufgrund der diagnostizierten Schuldunfähigkeit rechtlich nicht möglich sei. Er räumte ein, dass die Beweisaufnahme ein klares Bild gezeichnet habe und überließ die finale Abwägung dem Gericht.
Während der Ausführungen folgte der Beschuldigte seinem Anwalt mit gefalteten Händen und nickte zeitweise zustimmend.
Das „Letzte Wort“ des Beschuldigten: Reue und Revision
Vor Ende des Verhandlungstages erhielt Maurizio S. das letzte Wort. Er zeigte sich einsichtig hinsichtlich der Schwere der Tat: „Ich kann es nicht mehr gutmachen. Ich sehe es ein. Ich wollte das nicht.“ Dennoch rügte er den Ablauf der Beweisaufnahme und kündigte – noch vor der Urteilsverkündung – an, Revision einlegen zu wollen. Er betonte, er habe versucht, das Geschehen zu verhindern, und wolle den Verstorbenen nicht nachträglich in Verruf bringen.
Mit dem Schließen der Beweisaufnahme bereitet sich die Kammer nun auf die Urteilsverkündung vor. In der kommenden Woche – Mittwoch, 15.04.2026 um 14:00 Uhr – wird feststehen, ob das Landgericht Siegen der Forderung nach einer unbefristeten Unterbringung in der forensischen Psychiatrie folgt, um die Allgemeinheit vor weiteren Taten zu schützen.

Siehe auch: Vierter Verhandlungstag: Der Prozess um die tödliche Messerattacke von Kreuztal







