Was Anwohner und Besucher zum Siegener Stadtfest wissen müssen – wichtige organisatorische Hinweise

(wS/si) Siegen 28.08.2024 | Von Freitag, 30. August, bis Sonntag, 1. September, ist die Innenstadt Veranstaltungsgelände des Siegener (Jubiläums-)Stadtfests. Dies hat Auswirkungen für Anwohner, Anlieger und Gäste, die eine Reihe von Hinweisen beachten sollten:

Verkehrsführung
Bereits seit Mittwoch, 28. August, 6.00 Uhr, ist die Europastraße für den PKW-Verkehr gesperrt und lediglich für Busse gegenläufig befahrbar. Ab Donnerstag, 29.8., 12.00 Uhr, wird die Durchfahrt Sandstraße gesperrt. Hier finden am Vortag der Veranstaltung Aufbauarbeiten statt. Die Friedrichstraße, die in die Sandstraße einmündet, wird zur Sackgasse.

Ab Freitag, 30. August 2024, 6.00 Uhr, bis Montag, 2. September, 1.00 Uhr, wird die gesamte Veranstaltungsfläche gesperrt. Davon ausgenommen sind zunächst Neumarkt, Burgstraße, Lämmergasse und Höhstraße. Ab Samstag, 31. August, 6.00 Uhr, gilt auch für Neumarkt, Burgstraße, Lämmergasse und Höhstraße eine Sperrung. Anwohner und Anlieger Altstadt können die Altstadt über die Hainstraße und Mauerstraße erreichen. Der Poller am Ende der Mauerstraße wird entfernt, so dass über die Hundgasse auch Pfarrstraße und Höhstraße erreichbar sind.
Die Durchfahrt durch die Oberstadt über die Löhrstraße und Markt in Richtung Giersberg ist ab Freitag, 16.00 Uhr gesperrt.

Der Anlieferverkehr ist am Donnerstag bis 12.00 Uhr erlaubt, am Freitag bis 9.00 Uhr, am Samstag und Sonntag bis 10.00 Uhr.

Der Wochenmarkt am Samstag in der Oberstadt fällt aus.

In den gesperrten Bereichen gilt ein absolutes Halteverbot!

Mit dem Bus zum Stadtfest
Für das Stadtfestwochenende hat die VWS Sonderlinien eingerichtet. Im Einzelnen:

➢ S1: Siegen ZOB – Weidenau – Geisweid – Kreuztal
➢ S2: Siegen ZOB – Deuz üb. Kaan – Feuerbach – Netphen – Dreis Tiefenbach nach Siegen ZOB
(gegenläufiger Rundverkehr)
➢ S3: Siegen ZOB – P&R Seelbacher Weiher – Lindenberg – Freudenberg
➢ S4: Siegen ZOB – Gosenbach – Oberschelden – Achenbach – Siegen ZOB (gegenläufiger Rundverkehr)
➢ S5: Siegen ZOB – Rödgen – Wilnsdorf – Burbach – Wahlbach – Neunkirchen – Siegen ZOB
(gegenläufiger Rundverkehr)

Darüber hinaus ist das Busfahren im regulären Linienverkehr von Freitag, 30. August, 17 Uhr, bis Sonntag, 1. September, Betriebsschluss, kostenlos. Dies gilt für den Altkreis Siegen, also nicht für den Raum Wittgenstein.

Verschiedene Streckenbereiche sind gesperrt. Dazu gehören unter anderem die Sandstraße zwischen Obergraben und Europastraße sowie die Europastraße zwischen ZOB und Sandstraße. Letztere kann ausschließlich von Bussen in beide Richtungen befahren werden.

Wegen der Sperrung der Löhrstraße und der Straße Markt für den Durchgangsverkehr werden die Oberstadtlinien 105 und 106 über die Straße Hainer Hütte in Richtung Giersberg umgeleitet.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Schlossparks, Oberes Schloss, Familienfest:
Die Linie 107 fährt vom ZOB aus über den Kampen zur Oberstadt und kann dort über die Hinterstraße und den Klubb die Marburger Straße anfahren. Wer zum Familienprogramm im Schlosspark will, steigt an der Haltestelle Marburger Straße aus und hat von dort noch etwa 100 m Fußweg bis zum Park.

Der Fahrplan der Stadtfestbusse findet sich unter www.vws-siegen.de/fahrplan/fahrplaene/siegener-stadtfest-2024/

Der Schlosspark bleibt am Freitag wegen Aufbauarbeiten für das Familienfest geschlossen. Am Samstag und Sonntag ist der Park bis zum Beginn der Veranstaltung geschlossen und öffnet am Samstag um 13.00 Uhr und am Sonntag um 11.00 Uhr. Während der Veranstaltung können alle Zugänge zum Park benutzt werden.

Regeln und Verbote auf dem Veranstaltungsgelände
Für das Stadtfest gilt über das Hausrecht folgende Regelung:
Besuchende des Stadtfestes dürfen keine Messer mit sich führen. Diese Regelung gilt über die gesetzliche Regelung des § 42 Waffengesetz hinaus. Ein Messer ist dabei ein jeglicher Gegenstand mit einer Klinge und einem Griff, der zum Schneiden, Schaben oder Stechen verwendet werden kann oder in anderer Weise dazu geeignet ist, Verletzungen herbeizuführen. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit dem Einbehalten des Gegenstandes, dem sofortigen Aufenthaltsverbot einschließlich Platzverweis für die gesamte Dauer des Veranstaltungszeitraums „Stadtfest 2024“ von der Veranstaltungsfläche sowie nach bestehenden gesetzlichen Vorschriften geahndet.

Verboten ist seitens der Stadt Siegen als Veranstalterin weiterhin der Konsum von Cannabis. Bei Verstößen macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

Das Veranstaltungsgelände wird videoüberwacht.

Symbolfoto

Weitere Infos auf: siegener-stadtfest.de

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