(wS/bu) Burbach 18.02.2026 | Im Sommer des vergangenen Jahres 2025 hat der Burbacher Gemeinderat die Wiedereinführung des Sozialtarifs Abfall für kinderreiche Familien beschlossen. Dabei werden für das dritte und jedes weitere nicht volljährige Kind (unter 18 Jahren) eines Haushalts auf Antrag di anteiligen Abfallgebühren für die jeweiligen vollen Monate des Vorjahres rückwirkend erstattet, für die die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Im Dezember 2025 beschloss der Rat die dazu notwendige Änderung der Abfallsatzung.
Anträge für das Vorjahr bis 31.03.206 einreichen
Der Antrag auf Erstattung ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres durch den Personensorgeberechtigten zu stellen. Ein Anspruch besteht für das leibliche, Adoptiv- und/oder Pflegekinder des oder der Personensorgeberechtigten. Eheähnliche Gemeinschaften werden als Familie betrachtet. Die Erstattung wird ausschließlich per Überweisung ausgezahlt. Der Antrag ist bei Bedarf jährlich neu zu stellen.
Das Antragsformular ist im Bürgerbüro, im Steueramt sowie Familienbüro erhältlich und kann auch auf der Homepage der Gemeinde Burbach unter www.burbach-siegerland.de/Bürger-Gemeinde/Rathaus/Formulare heruntergeladen werden.








