Grundsatzbeschluss im nächsten Rat: „Bau-Turbo“ soll Bauvorhaben in Siegen vereinfachen

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(wS/si) Siegen 27.02.2026 | Wer im Stadtgebiet Siegen bauen möchte, soll dies künftig mit weniger bürokratischem Aufwand umsetzen können: Die Universitätsstadt Siegen plant, die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des sogenannten „Bau-Turbos” gezielt anzuwenden. Ziel ist, Genehmigungsverfahren für Wohnbauvorhaben spürbar zu beschleunigen, um schneller neuen Wohnraum zu schaffen.

Zur Anwendung des „Bau-Turbos” wird der Rat der Universitätsstadt Siegen deshalb in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 25. März, einen Grundsatzbeschluss beraten. Der Rat soll die Siegener Vorgehensweise, insbesondere die Zuständigkeiten für die Zustimmung und die Bedingungen, festlegen. In der politischen Beratungsfolge werden vorab außerdem der Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung (Mittwoch, 11. März) sowie der Haupt- und Finanzausschuss (Mittwoch, 18. März) beteiligt.

Grundlage für den „Bau-Turbo“ ist das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene „Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“. „Im Kern geht es darum, dass Wohnbauvorhaben schneller genehmigt werden und auf aufwändige Bauleitplanungsverfahren verzichtet werden kann“, erklärt Stadtbaurat Henrik Schumann. „Dabei sind jedoch nach wie vor nachbarliche Interessen zu würdigen und die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen zu prüfen“, so Schumann. Auch andere gesetzliche Regelungen wie etwas das Bauordnungsrecht, das Denkmalschutzgesetz oder das Raumordnungsgesetz müssen weiterhin beachtet werden.

Grundvoraussetzung für die Anwendung der neuen Regelungen ist die Zustimmung der Stadt Siegen. Sie kann ihre Zustimmung erteilen, wenn das Vorhaben mit ihren Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. Sie kann die Zustimmung zudem an Bedingungen knüpfen (beispielsweise eine Bauverpflichtung).

Nach dem Ratsbeschluss empfiehlt die Verwaltung: Interessierte, die mit Hilfe des „Bau-Turbos“ mögliche Wohnbauvorhaben umsetzen wollen, werden gebeten, sich mit der „Servicestelle Bauberatung“ in Verbindung zu setzen. Der Kontakt ist auf der städtischen Homepage unter www.siegen.de/bauberatung zu finden. Hier kann eine Bauberatung erfolgen und der Sachverhalt vor der Antragstellung geprüft werden.

Rathaus Siegen

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