(wS/si) Siegen 30.03.2026 | In Siegen kann nun Wohnraum mit geringerem bürokratischem Aufwand genehmigt werden. In seiner Sitzung am 25. März 2026 hat der Rat der Universitätsstadt Siegen die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ beschlossen. Zuvor wurde bereits im Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung (11. März) sowie im Haupt- und Finanzausschuss (18. März) über die Beschlussvorlage beraten.
Damit setzt die Stadt Siegen die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des kürzlich in Kraft getretenen „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ zielgerichtet um. Mithilfe dieses Gesetzes und des beschlossenen Siegener Verfahrens zur Anwendung des „Bau-Turbos“ können Wohnbauvorhaben ohne aufwendige Bauleitplanverfahren schneller genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Stadt Siegen. Diese soll erteilt werden, wenn die geplanten Vorhaben den Zielen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung entsprechen und die Bauherrenschaft eine Bauverpflichtung mittels städtebaulichen Vertrags eingeht. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass nachbarliche Interessen gewahrt werden, das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und andere fachgesetzliche Vorgaben beachtet werden.
Wer privat ein einzelnes Wohnbauvorhaben mithilfe des „Bau-Turbos“ umsetzen möchte, sollte sich zunächst mit der Servicestelle Bauberatung in Verbindung setzen, um den Sachverhalt vor der Bauantragsstellung zu prüfen. Bauträger oder Projektentwickler, die größere oder mehrere Vorhaben planen, wenden sich bitte an die Arbeitsgruppe Stadtplanung. Weitere Infos zur Anwendung des Bau-Turbos sind auf der städtischen Homepage unter www.siegen.de/bauturbo zu finden.

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