(wS/ots) Bad Berleburg 14.07.2026 | Am gestrigen Montagabend (13. Juli) ist ein 33-jähriger Mann mit seinem Elektrofahrrad zu Fall gekommen. Diverse Schürfwunden und Prellungen sind die Folge gewesen. Die Sturzursache dürfte zu viel Alkohol gewesen sein.
Gegen kurz vor 19 Uhr wurde die Polizei zu dem Unfall in der Straße „An der Odebornskirche“ gerufen. Als die Beamten nur wenig später am Unfallort eintrafen, war der 33-Jährige bereits in das nahegelegene Krankenhaus gebracht worden. Wie sich bei den weiteren Ermittlungen herausstellte, war der Mann mit dem Pedelec auf dem Gehweg in Richtung Sählingstraße unterwegs gewesen. Hierbei kam er zu Fall.
Bei der Kontaktaufnahme zu dem 33-Jährigen im Krankenhaus stellten die Ordnungshüter fest, dass der Mann sichtlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,8 Promille. Im Krankenhaus erfolgte daher auf Anordnung eine Blutprobenentnahme.
Laut Rechtsprechung liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrenden bei 1,6 Promille. Die sind in diesem Fall bei weitem überschritten. Aber bereits ab 0,3 Promille kann es strafbar sein, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen (relative Fahruntüchtigkeit). Den Mann erwartet daher ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Noch ein weiterer Hinweis der Polizei: Das Radfahren auf Gehwegen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Kinder unter 8 Jahren müssen den Gehweg benutzen. Kinder bis 10 Jahren können auf dem Gehweg fahren, müssen es aber nicht. Begleitpersonen ab 16 Jahren dürfen als Aufsichtspersonen seit 2016 ein radelndes Kind unter 8 Jahren auf dem Gehweg begleiten. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn der Gehweg ausdrücklich für Radfahrende freigegeben ist. Ein Verstoß kostet im Regelfall 55 Euro Bußgeld.

Symbolbild. Ob Auto, E-Bike oder Fahrrad: Alkohol am Lenker kann teuer und gefährlich werden. Foto: wirSiegen.de
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