Nach Hausdurchsuchung: Stadt Siegen greift bei Verdacht auf Kinderpornografie sofort durch

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(wS/red) Siegen 02.09.2026 | Die Stadt Siegen hat am Mittwoch auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz über ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen eine bei der Stadt beschäftigte Person informiert. Bürgermeister Tristan Vitt erklärte, die Stadtverwaltung habe am 31. August 2026 von den zuständigen Ermittlungsbehörden erfahren, dass bei der betreffenden Person eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln wegen des Anfangsverdachts des Verbreitens, des Erwerbes und/oder Besitzes kinderpornografischer Inhalte nach § 184b des Strafgesetzbuches. Darüber hinaus habe die Stadt die Durchsuchung einer städtischen Räumlichkeit durch die Polizei zugelassen – einen Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft habe es dafür nicht gegeben.

Die beschuldigte Person war im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit in Einrichtungen eingesetzt, in denen sie im Umfeld von Kindern und Jugendlichen tätig war – konkret in einer Schule sowie einer Jugend- und Freizeiteinrichtung. Die betroffenen Einrichtungen wurden am Mittwoch mit einem Schreiben des Bürgermeisters über den Sachverhalt und die ergriffenen Maßnahmen informiert.

Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung.

Sofortige Freistellung veranlasst

Noch am Nachmittag des 31. August, unmittelbar nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens, habe die Stadt sämtliche zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen ergriffen, betonte Vitt. Er habe als Bürgermeister die sofortige Freistellung der beschuldigten Person von allen Tätigkeiten für die Stadt Siegen veranlasst. Darüber hinaus sei der Person das Betreten der betroffenen Einrichtungen untersagt worden. Weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen würden derzeit geprüft und nach jeweils aktueller Sachlage umgesetzt.

„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat oberste Priorität“, erklärte Vitt. Bereits das Bekanntwerden eines entsprechenden Anfangsverdachts erfordere ein unverzügliches und konsequentes Handeln. Für mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten in diesem sensiblen Bereich bestehe keinerlei Toleranz. Zugleich seien die rechtsstaatlichen Grundsätze und insbesondere die Unschuldsvermutung zu beachten.

Derzeit keine Hinweise auf weitere Straftaten

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand liegen der Stadt nach eigenen Angaben keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass sich der bestehende Anfangsverdacht auf weitere Straftaten oder konkrete Handlungen gegenüber Kindern oder Jugendlichen in den Einrichtungen erstreckt. Die Stadt stehe in einem engen Austausch mit den Ermittlungsbehörden und beobachte die weiteren Entwicklungen.

Sollten Hinweise oder Verdachtsmomente bekannt werden, bittet die Stadt ausdrücklich darum, diese nicht selbst zu bewerten, sondern unverzüglich an die Polizei Siegen-Wittgenstein unter der Telefonnummer 0271/70990 weiterzugeben.

Beratungsangebote für Betroffene

Die Stadt Siegen verwies auf verschiedene Anlaufstellen für Beschäftigte, Eltern, Lehrkräfte und Kinder: das Netzwerk Kinderschutz der Stadt Siegen (Tel. 0271/404-2958), die Ärztliche Beratungsstelle der DRK-Kinderklinik (Tel. 0271/2345-240), die Regionale Schulberatungsstelle für den Kreis Siegen-Wittgenstein (Tel. 0271/333-2730) sowie den Opferschutz der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein (Tel. 0271/7099-4600).

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