Verfahren zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule ausgesetzt

wS/fb     Freudenberg  –  Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Gemeinschaftsschule Finnentrop hat die Stadt Freudenberg das Verfahren zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2012/13 ausgesetzt. Bereits im Vorjahr hatten sich die Ratsfraktionen in einem gemeinsamen Antrag dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten für eine Gemeinschaftsschule in Freudenberg zu prüfen.

Nach der Entscheidung des OVG wird das Ministerium für Schule und Weiterbildung zunächst keine weiteren Gemeinschaftsschulen im Rahmen des Schulversuchs genehmigen. Der von der Verwaltung in der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses Ende Mai vorgestellte Ablaufplan ist damit hinfällig. Insbesondere die unmittelbar nach den Sommerferien vorgesehene Elternbefragung wird zunächst nicht durchgeführt.

Die Landesregierung beabsichtigt, noch vor den Sommerferien einen Gesetzentwurf zur Gemeinschaftsschule in den Landtag einbringen. Ob bzw. wann es in Nordrhein-Westfalen zu dem vielbeschworenen Schulfrieden kommt, bleibt jedoch abzuwarten.

Das pädagogische Konzept für eine Gemeinschaftsschule in Freudenberg, das in den letzten Monaten von einer hierzu gebildeten Projektgruppe erarbeitet wurde, liegt auf jeden Fall vor.

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