Fachbereiches Soziales Informiert: Ab Januar ohne P-Konto kein Pfändungsschutz!

wS/si  Siegen  –  Auf eine wichtige Änderung, die mit Beginn des Jahres 2012 in Kraft tritt, macht der Fachbereich Soziales der Stadt Siegen aufmerksam: Wer am 1. Januar seine Rente oder Sozialhilfe abholen will, könnte ein leeres Konto vorfinden. Bei einer vorliegenden Pfändung wird kein Geld ausgezahlt, weil dies an Gläubiger ausgezahlt wurde. Auch die Miete und die Nebenkosten, sowie weitere monatliche laufende Zahlungen, werden dann nicht bedient.

Nach den neuen Regelungen des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ ist ab dem 1. Januar 2012 Pfändungsschutz nur noch auf einem so genannten Pfändungsschutz-Konto (kurz: P-Konto) gewährleistet.

Bei vorliegenden Pfändungen muss die Bank alle vorhandenen Guthaben von einem Girokonto an Gläubiger auszahlen. Dies betrifft auch Empfänger von Sozialleistungen und Geringverdiener oder Rentenempfänger, die bisher durch festgelegte Pfändungsfreigrenzen einen Schutz hatten. Mit anderen Worten: Ab dem 1. Januar 2012 kann jedes Einkommen – auch Sozialhilfe, Rente, Arbeitslosengeld II, die bisher besonders geschützt waren – gepfändet werden.

Pfändungsschutz ist ab dem 1. Januar 2012 bei einem Girokonto nicht mehr vorhanden; nur Guthaben auf einem P-Konto sind dann bis zu 1028,89 Euro geschützt.

Ein bestehendes Konto kann bei dem Geldinstitut in ein P-Konto umgewandelt werden. Dies sollte dringend noch im Jahr 2011 beantragt werden!

www.siegen.de

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