wS/ems – Siegen-Wittgenstein – „Alles klar im e.V.? Der Verein im Register des Amtsgerichtes, Rechte und Pflichten von Vorständen in Vereinen“ – – – Es ist nicht immer einfach, einen Verein zu führen und dabei gleichzeitig alle Rechte und Pflichten eines Vorstandes im Auge zu behalten. Um Vereinen und Gruppen in Gründung, aber auch neu gewählte Vorstände zu unterstützen, bietet der Ehrenamtservice des Kreises Siegen-Wittgenstein am Donnerstag, 8. März 2012, 17:00 bis 20:00 Uhr, eine Informationsveranstaltung unter dem Titel „Alles klar im e.V.?“ im Kreishaus in Siegen an. Die Teilnehmer erfahren dann Wissenswertes über den Verein im Register des Amtsgerichtes, genauso wie über Rechte und Pflichten von Vorständen in Vereinen.
Welche Tätigkeiten übernimmt das Vereinsregister überhaupt? Wie erfolgt die Eintragung des Vereins ins Register und welche Formalitäten müssen erledigt werden? Welche Vor- und Nachteile bringt die Eintragung mit sich? Welche Änderungen im Verein müssen dem Registergericht außerdem noch mitgeteilt werden? Wie funktioniert die Eintragung? Welche Rechte und Pflichten haben Vereinsvorstände überhaupt? Was muss ich dabei im Besonderen beachten? Diese und weitere Fragen sollen während der Veranstaltung von der Referentin Silke Biermann, Kreisrechtsdirektorin Kreis Siegen-Wittgenstein, geklärt werden. Natürlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Informationen und Anmeldung zum Seminar „Alles klar im e.V.?“: Yvonne Partmann, Ehrenamtservice, Kreis Siegen-Wittgenstein, Telefon: 0271 333-2310.
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