Das Hauptzollamt Dortmund zieht eine positive Jahresbilanz 2011

wS/wf.   Dortmund  –   Regierungsdirektor Klaus Hermann Fiedler, Leiter des Hauptzollamts Dortmund, stellt am 28. März 2012 die erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2011 vor. Das Hauptzollamt Dortmund nahm im Jahre 2011 rund 4,7 Milliarden Euro Abgaben ein. Das weist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 25 % auf. Damit wurde das bereits gute Ergebnis aus dem Jahr 2010 eindrucksvoll gesteigert. Mit dieser Steigerung übertrifft das Hauptzollamt den bundesweiten Trend mit einer Steigerungsrate von 10,5 %.

Dieses Ergebnis trägt nicht unerheblich zu den Gesamteinnahmen der Bundeszollverwaltung bei, die mit 123,3 Milliarden Euro rund die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundeshaushalts erwirtschaftet. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Hauptzollamts Dortmund zählten im vergangenen Jahr – neben der Erhebung von Zöllen und Verbrauchsteuern – die verstärkte Bekämpfung des Drogen- und Zigarettenschmuggels und die Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs.

Ein weiterer Schwerpunkt des Hauptzollamts war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts obliegt ebenfalls dem Hauptzollamt Dortmund.

Der Geschäftsbereich des Hauptzollamts Dortmund mit seinen 530 Bediensteten, davon 270 in Dortmund, betreut knapp 4 Millionen Einwohner auf einer Fläche von 6131 km² und erstreckt sich dabei über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland.

Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Zolls
Seit dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU ist es die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) (früher: Mobile Kontrollgruppen, MKG), die das Zollrecht und nationale Bestimmungen auf der Straße und auch bisweilen Schienen durchsetzt. Die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und des Zigarettenschmuggels, des illegalen Handels mit geschützten Tieren und Pflanzen und die Überwachung von sonstigen Ein-, Durch- und Ausfuhrverboten im Binnenland sind die Tätigkeitsschwerpunkte. Auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung gehören zu den Aufgaben der KEV. Um das durchzusetzen, haben die Beamtinnen und Beamten der KEV die Möglichkeit, Fahrzeugkontrollen des fließenden oder auch ruhenden Verkehrs vorzunehmen, sofern nur konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass Waren befördert werden. Zur Durchsetzung stehen ihnen Maßnahmen des Verwaltungszwanges sowie als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft strafprozessuale Befugnisse zu. Offene Grenzen bedeuten also nicht freie Fahrt für Drogenkuriere, Waffenhändler und Zigarettenschmuggler.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Von den 15 Beamtinnen und Beamten der KEV des Hauptzollamts Dortmund wurden im vergangenen Jahr insgesamt über 270 Kilogramm Rauschgift mit einem Straßenverkaufswert von rund 1,36 Millionen Euro sichergestellt.

Marihuana 83,6 Kg

Kokain 2,2 Kg

Haschisch 4,3 Kg

Heroin 3,8 Kg

Khat 141,8 Kg

Amphetamine 30,3 Kg

Psilocybin u.a. Betäubungsmittel 4,8 Kg

Joints 52 Stück

Ecstasy 209 Stück

Dies ist in allen Bereichen eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr, womit auch hier das Hauptzollamt Dortmund deutlich im Bundestrend liegt. Große Erfolge gegen den Drogenschmuggel gelangen den Zöllnern im April des vergangenen Jahres auf der A 2 in Richtung Hannover. Bei der intensiven Kontrolle eines Pkws am 20. April 2011 entdeckten sie im Heck unter den hinteren Seitenverkleidungen mehrere Plastiktüten mit insgesamt über drei Kilo Heroin.

Bereits am 11. April 2011 fand die Kontrolleinheit unter dem Armaturenbrett eines polnischen Pkws 450 Gramm Heroin. Ebenfalls im April 2011 kontrollierten die Beamten einen in Dänemark zugelassenen Pkw. Im Wagen fanden sie Jutesäcke mit 140 kg der Kaudroge „Khat“. Bei Khat handelt es sich um eine Frischpflanze mit berauschender Wirkung, die aus Afrika stammt und gekaut wird. Khat wird von Konsumenten auch mit Tabak vermischt geraucht oder als Tee getrunken. Das in den Blättern enthaltene, namensgebende Cathin unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Einfuhr, Besitz sowie Handel und Konsum von Khat sind in Deutschland verboten. Khat kann psychisch abhängig machen und massive gesundheitliche Schäden, wie beispielsweise Herzerkrankungen und Krebs, hervorrufen.

Bekämpfung des Zigarettenschmuggels
Zur Eindämmung des Zigarettenschmuggels setzt der Zoll auf eine Kombination aus mobilen Zollkontrollen und intensiver nationaler und internationaler Zusammenarbeit bei den Ermittlungen. Die Kontrolleinheit stellte insgesamt mehr als 13,6 Millionen (Vorjahr: 2,3 Millionen) geschmuggelte Zigaretten sicher. Das entspricht einem verhinderten Steuerschaden von rund 2,6 Millionen Euro. Der größte Zigarettenaufgriff der letzten Jahre des Hauptzollamts Dortmund gelang bereits am 11. Januar 2011. Ein Sattelzug aus Lettland zog die Aufmerksamkeit der mobilen Kontrolleinheit auf sich.  Zollhund „Frodo“ begab sich freudig auf die Ladefläche und zeigte durch heftiges Kratzen an, dass sich Tabak im LKW befand. Auf insgesamt 26 Paletten befanden sich 7,8 Millionen Schmuggelzigaretten der Marken „Jin Ling“, „Imperial Classics“ und „Viceroy“.

Die KEV hat im Jahr 2011 aber auch rund 150 Kilo Wasserpfeifentabak sichergestellt. Das Rauchen von Wasserpfeifen (so genannter „Shishas“) ist in den letzten Jahren vor allem bei Jugendlichen sehr im Trend. Offiziell erhältlicher und versteuerter Wasserpfeifentabak wird auf seine Genusstauglichkeit geprüft und trägt wie Zigaretten und sonstiger Rauchtabak eine deutsche Steuerbanderole. Eingeschmuggelter Wasserpfeifentabak überschreitet den festgelegten Grenzwert von maximal 5 % Feuchtigkeit um ein Vielfaches und ist damit neben sonstigen gesundheitsgefährdenden Substanzen häufig extrem krebserregend.

Die Weltgesundheitsbehörde klärt auf, dass beim Wasserpfeifenrauchen während einer Shisha-Sitzung etwa so viel Rauch inhaliert wird, wie bei 100 filterlosen Zigaretten. Die hohe Nikotinkonzentration erhöht ferner die Suchtgefahr und Wasserpfeifentabak kann somit leicht zur Einstiegsdroge für Jugendliche werden. Weiterhin stellten die Zollbeamten 26 Verstöße gegen das Waffengesetz fest (Pistolen, Gaspistolen und Springmesser). Die Gegenstände wurden sichergestellt. 43 Personen wurden vorläufig festgenommen und 331 Strafverfahren wurden aufgrund von verschiedenen Verwaltungsvorschriften, wie beispielsweise des Betäubungsmittelgesetzes, eingeleitet. Insgesamt kontrollierten die Zöllner im vergangenen Jahr 7.950 Personen und Objekte.

Die Kontrolleinheit Reiseverkehr
Der Luftverkehr in Dortmund wird in zöllnerischer Hinsicht durch die Beamten der Kontrolleinheit Reiseverkehr am Flughafen in Dortmund überwacht. Diese hatten im vergangenen Jahr Erfolge mit insgesamt 1.171 Aufgriffen zu verbuchen. Schmuggelwaren im Wert von rund 127.400 Euro und rund 190.000 Euro Bargeld wurden gefunden. 52 Strafverfahren und 563 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. In 509 Fällen mussten Zuschläge gezahlt werden, 3-mal wurden Verwarnungen mit Verwarnungsgeld ausgesprochen und insgesamt 794-mal mussten die Waren beschlagnahmt, eingezogen oder beseitigt werden.

Erhebung von Abgaben
Der Zoll als Einnahmeverwaltung des Bundes. Die höchsten Einnahmen des Staates resultieren traditionell aus den Verbrauchsteuern. Die aufkommensstärkste Verbrauchsteuer ist dabei die Stromsteuer mit knapp 801 Millionen Euro, gefolgt von der Energiesteuer mit 466 Millionen Euro. Hinzu kommen die Steuern auf Genussmittel wie die Branntweinsteuer, die Schaumweinsteuer, die Kaffeesteuer und die Tabaksteuer auf eingeführte Zigaretten, die zusammen rund 79 Millionen Euro erbrachten. Zu erwähnen ist, dass die Tabaksteuer für in Deutschland hergestellte Zigaretten zentral in Bünde durch die Tabaksteuerzeichenstelle vereinnahmt wird. Nicht zu vergessen, in der Bierstadt Dortmund wurden rund 47 Millionen Euro an Biersteuer bei allen im Hauptzollamtsbezirk ansässigen Brauereien erhoben.

Diese Steuer bildet jedoch eine Besonderheit unter den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern. Sie wird zwar vom Zoll erhoben, der Erlös fließt jedoch in die Kassen der Bundesländer. Das Hauptzollamt Dortmund nimmt aber nicht nur ein. Es zahlt bei Subventionen im Energiebereich auch große Summen aus. Im Bereich der ökologischen Steuerreform wurden Heizöl-, Erdgas- und Stromsteuer in Höhe von 310 Millionen Euro erstattet bzw. vergütet. Das unterstreicht die große Anzahl der im Hauptzollamtsbezirk ansässigen Unternehmen und stärkt deren Liquidität am Standort.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
Zoll steht aber nicht nur für eine Einnahmeverwaltung des Bundes. Das Hauptzollamt Dortmund steht auch für den Schutz und die Sicherheit von Bürger und Wirtschaft ein. Eine dieser Schutzfunktionen übernimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Schwarzarbeit verursacht Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe bei Sozialversicherungsträgern und dem Staat, Geld das für Investitionen in Bildung oder in die soziale Sicherung dringend benötigt wird. Mit dem Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping leisten die Dortmunder Zöllnerinnen und Zöllner einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit in Deutschland und schützen damit ehrliche Betriebe und ihre Arbeitnehmer vor unlauterer Konkurrenz.

Auch das Thema „Scheinselbständigkeit“ beschäftigt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei ihrer täglichen Arbeit. Scheinselbständige Arbeitnehmer sind Personen, die formal wie selbständig Tätige auftreten, tatsächlich aber abhängig Beschäftigte sind.

Beispiele für „scheinselbständige Tätigkeiten“ können sein: selbständige Kellner, selbständige Regalauffüller in Supermärkten, selbständige Ausbeiner in Schlachthöfen. Wie jeder Arbeitgeber hat der Auftraggeber eines selbständigen Arbeitnehmers zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt ist. Dann würden Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) anfallen. Der Arbeitgeber kann bei vorsätzlicher Hinterziehung zur Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu 30 Jahre verpflichtet werden.

Die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung an den Standorten Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen und Siegen eingesetzten 233 Beschäftigten der FKS zeigten bei 16.135 durchgeführten Personen- und 2.232 Arbeitgeberprüfungen erneut eine starke Präsenz.

Insgesamt konnten im letzten Jahr 7.454 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden. Die Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamtes Dortmund ergaben einen durch Schwarzarbeit verursachten Schaden in Höhe von mehr als 32 Millionen Euro. Die Summen der festgesetzten Geldbußen betrugen über 1,5 Millionen Euro. Geldstrafen wurden in einer Gesamthöhe von 957 Tausend Euro verhängt. Die von den Gerichten festgesetzten Freiheitsstrafen beliefen sich auf 114 Jahre.

Die Vollstreckung durch den Zoll
Bundesweit sind 22 Hauptzollämter befugt, nicht nur die Forderungen des Zolls selbst, sondern auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts beizutreiben. Auftraggeber sind hier vor allem die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsträger – nämlich die bundesweit tätigen Ersatz- und Betriebskrankenkassen –  sowie die Berufsgenossenschaften. Diese Zuständigkeit wurde den Hauptzollämtern ab dem 1. Januar 1981 mit dem Zehnten Sozialgesetzbuch (SGB X) übertragen. 246.481 neue Vollstreckungsverfahren hatte die Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Dortmund im vergangenen Jahr zu bewältigen.

Die 116 eingesetzten Bediensteten der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Dortmund erzielten im letzten Jahr mit rund 28,3 Millionen Euro beigetriebenen Forderungen ein gutes Ergebnis. Auch diese Einnahmen sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der sozialen Sicherungssysteme und des Bundeshaushaltes.

Die Zollämter – Schnittstelle für den internationalen Warenverkehr
Die sieben Zollämter im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund erledigen die Abfertigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Sie gewährleisten die Präsenz des Zolls auch als Dienstleistungs-Unternehmen für die Wirtschaft. Die Zöllner prüfen, ob Einfuhrabgaben zu entrichten sind, setzen diese fest und nehmen sie ein. Im Jahr 2011 erledigten sie rund 774 Tausend Einfuhr- und Ausfuhrabfertigungen und nahmen allein dabei insgesamt 356 Millionen Euro ein. Mit den Online-Abfertigungsverfahren ATLAS (Einfuhr Drittlandswaren), AES (Ausfuhr Gemeinschaftswaren), EMCS (verbrauchsteuerpflichtige Waren) und NCTS (Versand) stehen Zoll und Wirtschaft effiziente IT-Systeme zur Verfügung, mit denen die Unternehmen alle Warensendungen von, nach und durch Deutschland elektronisch anmelden und abwickeln können.

Eine schnelle und einfache Warenabfertigung ist das gemeinsame Anliegen von Wirtschaft und Zoll. Dazu tragen neben moderner Informationstechnik auch zahlreiche Verfahrensvereinfachungen für die Wirtschaft bei (zugelassene Versender/Empfänger, vereinfachte Ausfuhrverfahren). Import- und exportorientierte Unternehmen können bei allen zollrechtlichen Abfertigungsprozessen Vereinfachungen beantragen und sich damit sowohl den Gang zum Zollamt weitestgehend ersparen. Das spart allen Beteiligten Kosten und Zeit. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator – AEO-) Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, weltweite Rahmenbedingungen zur Sicherung und Vereinfachung des globalen Handels zwischen den Zollbehörden und der Wirtschaft zu schaffen. Beim „AEO“ handelt es sich um einen durch die Zollbehörden als besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten. Kriterien für die Zuverlässigkeit sind die Einhaltung der Zollvorschriften, ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und ggf. angemessene Sicherheitsstandards.

Der Status eines „AEO“ berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften. Seit dem 01. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen. In der Europäischen Union sind zurzeit 9.447 Unternehmen zertifiziert. Deutschland belegt mit 4.925 zertifizierten Unternehmen EU-weit den Spitzenplatz. 160 Unternehmen sind zurzeit beim Hauptzollamt Dortmund zertifiziert, weitere 22 Anträge sind in Bearbeitung.

Das Hauptzollamt Dortmund erteilte in diesem Zusammenhang und darüber hinaus im Jahr 2011 Bewilligungen zur vereinfachten Durchführung von Zollverfahren: 165 im Einfuhrbereich und  1.133 im Ausfuhrbereich.

Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie
Der illegale Handel mit gefälschten Waren kostet nach Schätzungen des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) allein in Deutschland 70.000 Arbeitsplätze. Der genaue volkswirtschaftliche Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie lässt sich nur schwer beziffern. Experten gehen nach neuesten Schätzungen mittlerweile von einem jährlichen Schaden von bis zu 50 Milliarden Euro für Deutschland aus. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Rechteinhaber, sondern besonders auch um den der Verbraucher. Häufig sind gefälschte Waren nicht nur qualitativ minderwertig, sondern stellen unter dem Aspekt der Produktsicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht selten eine erhebliche Gefahr für den Konsumenten dar.

Durch die Ausweitung des Internethandels erreichen die Zollämter auch zunehmend Fälschungen jeglicher Art auf dem Postweg. Dabei wird von elektronischen Geräten über Textilien, Kfz- und Motorradzubehör bis hin zu Lebensmitteln die gesamte Warenbreite zollrechtlich abgefertigt. Stichprobenweise Kontrollen von Paketen führen immer wieder zum Auffinden von gefälschten Markenwaren namhafter Hersteller 66 Verstöße gegen das Markenrecht konnten die Zöllner aufdecken. Bei den Zollämtern wurden 1.350 Plagiate mit einem Originalwarenwert von rund 68 Tausend Euro sichergestellt.

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