Attendorn: Korrektur einer Pressemeldung – Autofahrerin war nicht betrunken

wS/po  –  Attendorn  –  Am Ostermontag berichtete die Kreispolizeibehörde von einem Verkehrsunfall auf der Landstraße L539 bei Attendorn, bei dem die 30-jährige Autofahrerin aus Attendorn und ihre 36-jährige Beifahrerin verletzt wurden. Die 30-Jährige hatte am frühen Montagmorgen die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und war von der Straße abgekommen. Ihr Auto überschlug sich und kam im Straßengraben zum Stehen.

Durch einen Übermittlungsfehler stand irrtümlich in der Pressemeldung, dass die 30-jährige Fahrzeugführerin unter Alkoholeinfluss stand. Ihr sei nach dem Unfall eine Blutprobe entnommen worden und der Führerschein sichergestellt worden. Dieser Teil der Meldung muss berichtigt werden. Denn die 30-jährige Unfallverursacherin stand nachweislich nicht unter Alkoholeinwirkung. Ein am Unfallort durchgeführter Alkoholtest hatte einen Wert von 0,0 Promille ergeben. Auch der Führerschein wurde nicht sichergestellt.

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