Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft

wS/ksw  –  Wilnsdorf  –  18.04.2012  –  Landschaftsplan Wilnsdorf in Kraft getreten – Bürger zum Mitmachen eingeladen  –  Der Landschaftsplan Wilnsdorf ist in Kraft getreten. Der Kreis Siegen-Wittgenstein und die Gemeinde Wilnsdorf laden jetzt alle Bürger ein, sich aktiv an der Umsetzung von Maßnahmen zur Aufwertung der natürlichen Umwelt beizutragen. „Der Landschaftsplan beinhaltet mehr als 450 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung des Zustands von Natur und Landschaft beitragen sollen“, erläutern Bürgermeisterin Christa Schuppler und Landrat Paul Breuer. Dazu gehören Anpflanzungen, die Beseitigung von Fehlbestockungen, Waldumbaumaßnahmen, Maßnahmen an Fischteichen, die Anlage und Entwicklung von Waldmänteln und -rändern und Uferrandstreifen, die Renaturierung von Quellen und Fließgewässern sowie die Bewirtschaftung und Pflege von Grünlandflächen. „Alle Maßnahmen werden nur im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern umgesetzt“, unterstreicht Kreisumweltdezernentin Helge Klinkert.

Nach fünfjähriger Arbeit ist die Aufstellung des Landschaftsplanes nun abgeschlossen. Landschaftspläne sind ein zentrales Instrument für die nachhaltige Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft. „In der Vergangenheit waren Landschaftspläne oft heftig umstritten“, erinnert sich Landrat Paul Breuer. „Deshalb ist es mir wichtig, bei der Aufstellung der Landschaftspläne partnerschaftlich mit den Kommunen und allen Betroffenen zusammenzuarbeiten. Dieses Verfahren hat sich außerordentlich bewährt, so dass auch der neue Landschaftsplan für Wilnsdorf von einem breiten Konsens getragen wird“, freut sich der Landrat.

Auch Bürgermeisterin Christa Schuppler begrüßt den Abschluss der Arbeiten am Landschaftsplan: „Er ist ein Gutachten- und Planungsinstrument und stellt Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für den Außenbereich der Gemeinde dar, der als Natur- und Erholungsraum dient. Gerade diese konkreten Empfehlungen waren für uns ein wesentlicher Grund, die Aufstellung des Landschaftsplans beim Kreis zu beantragen und zu unterstützen.“

Bei der Umsetzung von sinnvollen und empfohlenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen setzen Kreis und Gemeinde nun auf eine große Unterstützung und Mitwirkung der Bürger, von Grundstückseigentümern, Landwirten, Waldbesitzern und Planungsträgern. Zur Finanzierung können grundsätzlich Fördermittel, die Anerkennung als Naturausgleichsmaßnahme oder Ersatzgelder dienen. Nähere Auskunft dazu erteilt die Kreisverwaltung.

Der Landschaftsplan Wilnsdorf beinhaltet die Ausweisung der Naturschutzgebiete „Gernsdorfer Weidekämpe“, „Weißbachtal“, „Grube Neue Hoffnung“, „Oberes Langenbachtal“ und „Wildenbachtal“. Insgesamt handelt es sich dabei um eine Fläche von 222,7 ha. Außerdem wird im Landschaftsplan ein Landschaftsschutzgebiet in einer Gesamtgröße von 6.250 ha, teilweise mit Festsetzung von insgesamt acht Umbruchverbotszonen in einer Gesamtgröße von 112,2 ha, ausgewiesen. Gleichzeitig werden durch den Landschaftsplan auch zwölf Naturdenkmale unter Schutz gestellt und 24 geschützte Landschaftsbestandteile (62 ha Gesamtfläche) festgesetzt.

Im Jahr 2006 war der Startschuss für die Aufstellung der Satzung über den Landschaftsplan Wilnsdorf gefallen. Am 22. September 2006 hatte der Kreistag Siegen-Wittgenstein auf Antrag des Wilnsdorfer Rates die Aufstellung beschlossen. Nach einer intensiven Erfassung des Zustandes von Natur und Landschaft in der Gemeinde Wilnsdorf wurde ein erster Entwurf erarbeitet. In einer anschließenden, fast zweijährigen Phase konnten sich Bürger, Eigentümer und öffentliche Planungsträger umfangreich informieren und an der Planung mitwirken. „Wichtig war uns insbesondere die umfangreiche Einbindung der Bürger im Planungsprozess, die in mehreren Veranstaltungen informiert und beraten wurden und Gelegenheit erhielten, sich zu der Planung zu äußern“, so Christa Schuppler.

Auch der Rat der Gemeinde Wilnsdorf befasste sich mehrfach mit dem Landschaftsplan und stimmte dem Entwurf am 10. Februar 2011 zu. Am 8. April 2011 beschloss der Kreistag den Landschaftsplan als rechtsverbindliche Satzung. Seit der öffentlichen Bekanntmachung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 15. September 2011 ist der Landschaftsplan Wilnsdorf rechtskräftig.

Interessierte können den Landschaftsplan Wilnsdorf während der Dienstzeiten bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein einsehen oder erhalten gegen einen Unkostenbeitrag eine CD-ROM. Informationen zum Landschaftsplan können auch telefonisch (Telefon 0271 333-1839) oder per E-Mail (ulb@siegen-wittgenstein) abgefragt werden. Außerdem kann der Landschaftsplan auf der Homepage des Kreises unter www.siegen-wittgenstein.de (Bürgerservice/ Umwelt/ Landschaft und Naturschutz/ Landschaftsplanung) eingesehen und als pdf-Datei abgerufen werden. Auf der Homepage der Gemeinde Wilnsdorf unter www.wilnsdorf.de (Rubrik „Bauen und Wohnen, Umwelt und Sicherheit“) stehen ebenfalls Informationen zum Herunterladen bereit.

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