Strafbefehl gegen HTS Geisterfahrer rechtskräftig

wS/wf.  Siegen Kreuztal  – 12.04.2012 –   Der Strafbefehl  gegen den Geisterfahrer auf der HTS ist seit heute rechtskräftig. Das Amtsgericht Siegen hatte am 22.03.2012 einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen Herrn Antonius X. erlassen, in welchem auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten festgesetzt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Desweiteren wurde Herrn Antonius X. die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Herrn Antonius X. wurde in Form einer Bewährungsauflage auferlegt, eine Zahlung zur Schadenswidergutmachung an die Ehefrau des Getöteten zu leisten, die nicht auf Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung anzurechnen ist.

Das Amtsgericht hat festgestellt, dass Herr Antonius X. am 28.10.2012 gegen 21:38 Uhr mit seinem Fahrzeug an der Anschlussstelle Kreuztal-Buschhütten entgegen der Fahrtrichtung auf die B54 (HTS) aufgefahren ist. Er befuhr die Richtungsfahrbahn nach Siegen infolgedessen in entgegengesetzter Richtung und passierte dabei im Bereich der Auffahrt das ihm entgegenkommendes Fahrzeug einer Zeugin, welche aufblendete um Herrn Antonius X. zu warnen.

Nachdem dieser seine Fahrt etwa 1,4 km weiter fortsetzte, kam es auf dem linken Fahrstreifen zu einer frontalen Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug des Geschädigten und sodann zu einer weiteren Kollision mit dem Fahrzeug eines weiteren Zeugen, welcher infolge der Kollision Verletzungen erlitt. Der Geschädigte verstarb infolge seiner Verletzungen noch an der Unfallstelle.

> hier unser Bericht vom Unfalltag

> hier unsere Meldung vom Strafbefehl


Foto: wirSiegen.de Archiv

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