Regeln im Wald – auch zu Pfingsten !

wS/fr  –  Stadt  Freudenberg  –  Leider ist es im vergangenen Jahr besonders zum Pfingstfest zu erheblichen Beeinträchtigungen in verschiedenen Freudenberger Waldgebieten gekommen.  Neben Unmengen von Abfällen jeglicher Art  lagen komplette Wohnzimmergarnituren im Wald.  Die Kosten für die Entfernung dieser unnötigen Verschmutzungen gehen letztlich zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger Freudenbergs. Darüber hinaus ist es aufgrund des z. T. erheblichen Alkoholkonsums zu Ausschreitungen gekommen, die Polizeieinsätze notwendig machten.

Das Pfingstwochenende wird auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Besucher/Innen in den Wald locken, die alle herzlich willkommen sind, wenn im Wald – insbesondere in den Landschafts- bzw. Naturschutzgebieten – einfache Regeln beachtet werden:

–         Abfälle oder das Landschaftsbild oder den Naturhaushalt gefährdende oder beeinträchtigende Stoffe oder Gegenstände dürfen weder gelagert, noch weggeworfen oder sich ihrer in anderer Weise entledigt werden,

–   auf Flächen außerhalb der Wege ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art, sowie  das Reiten, Zelten oder Lärmen nicht gestattet. Einrichtungen für die Freizeitnutzung, wie z. B. Spiel-, Bade-, Zelt- oder Campingplätze dürfen nicht errichtet werden…

Diese Regeln sind vorrangig zum Schutz der im Wald lebenden Tiere (derzeit ist Brut- und Setzzeit) und der Pflanzen erlassen worden; sie schränken das grundsätzliche Recht, den Wald zu betreten und sich zum Zwecke der Erholung darin aufzuhalten, auch nicht ein. Das Befahren mit motorisieren Fahrzeugen aller Art – mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen – ist jedoch grundsätzlich verboten.

In Naturschutzgebieten gilt darüber hinaus ein generelles Betretungsverbot; hier handelt u. a. ordnungswidrig wer:

–   Flächen außerhalb der Wege betritt, das Schutzgebiet mit Fahrzeugen aller Art außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege befährt, sie dort abstellt oder wäscht oder außerhalb der nach §§ 51 und 54a Satz 2 LG zulässigen Wege reitet, Hunde im Schutzgebiet frei laufen lässt, im Schutzgebiet Feuer entfacht oder unterhält, Flutlicht, Scheinwerfer und Lichteffekte im Schutzgebiet betreibt oder in das Schutzgebiet richtet, lagert, zeltet, lärmt, Lautsprecher, Radios oder ähnliche Geräte betreibt oder jegliche andere Freizeitnutzung durchführt, hierfür Einrichtungen, wie z. B. Spiel-, Bade-, Zelt- oder Campingplätze anlegt oder Veranstaltungen jeglicher Art im Schutzgebiet durchführt, organisiert oder hierfür wirbt…

Zur allgemeinen Information weist die Stadt Freudenberg noch auf verschiedene Besonderheiten hin, die für viele – aber eben leider nicht alle – Waldbesucher/Innen selbstverständlich sind:

–         offenes Feuer im Wald ist verboten,

–         Grillen ist nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt,

–         Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet,

–         das Fällen von Bäumen oder Sträuchern ist nicht zulässig,

–         mitgeführte Hunde sollten im Wald immer an der Leine geführt werden,

–         Radfahrer werden gebeten, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen,

Wer diese einfachen Regeln beachtet, ist gerne gesehener Gast in den hiesigen Wäldern.

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]

[plista widgetname=plista_widget_slide]