Fatale Folgen von Alkoholexzessen – vier Polizisten und ein Arzt verletzt

wS/po    Siegen   – 01.06.2012   –   Welch gefährliche Auswirkungen ein Übermaß an Alkoholkonsum – insbesondere bei Jugendlichen ! – nach sich ziehen kann, das wurde in den letzten Tagen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein wieder einmal exemplarisch deutlich.

Am 28.05.2012 verunglückte ein 14-jähriger Jugendlicher in Kaan-Marienborn mit seinem BMX-Rad und stürzte kopfüber über den Lenker seines Fahrrades auf den Gehweg. Ein bei dem 14-Jährigen durchgeführter Alkoholatemtest ergab einen Wert von über 1 Promille!

Noch „doller“ hatte es ein nur ein Jahr älterer Radfahrer aus Kreuztal getrieben, der zwei Tage zuvor ebenfalls mit seinem Velo verunglückt war. Dieser 15-Jährige beatmete nämlich das Alkoholtestgerät der eingesetzten Polizeibeamten mit einem Wert von stattlichen rund 2 Promille!

Dass ein zu viel an Alkohol aber nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch in anderen Bereichen zu erheblichen Problemen führen kann, das zeigte am vergangenen Wochenende ein 18-jähriger Freudenberger, der sich gleichfalls an die 2 Promille-Grenze herangetrunken hatte. Gegen ihn ermittelt nämlich jetzt das Siegener Kriminalkommissariat wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Körperverletzung

Der Freudenberger war am Pfingstwochenende regelrecht durchgedreht und hatte dabei unter massivem Alkohol- und ggf. auch Drogeneinfluss für gleich drei Polizeieinsätze gesorgt.

Tragische Bilanz der Geschehnisse dann: Zwei zum Teil erheblich verletzte Polizeibeamte, ein verletzter Arzt in einem Krankenhaus, ein komplett demoliertes Wohnzimmer im Elternhaus des 18-Jährigen. Zunächst hatte junge Mann in einem Haus in Freudenberg, in dem er überhaupt nicht wohnhaft ist, randaliert und die dortigen Bewohner verängstigt. Nachdem ihn dann die Polizei nach Hause gefahren hatte, fing er – nach einer kurzen „Verschnaufpause“ – an, aus dem elterlichen Wohnzimmer regelrecht Kleinholz zu machen. Da er sich dabei offenbar zu allem Überfluss auch noch selbst verletzte, sollte der 18-Jährige alsdann in ein Krankenhaus zur Untersuchung gebracht werden. Auf der Fahrt dorthin randalierte er im Rettungswagen und versuchte unter anderem, die in dem Wagen befindlichen hochwertigen medizinischen Geräte zu zerstören.

Nachdem er dann im Krankenhaus aufgenommen und fixiert werden konnte, gelang es ihm drei Stunden später, sich von seinen Fesselungen zu befreien und dann wild und lautstark schreiend durch das Krankenhaus zu laufen. Andere Patienten wurden dadurch gestört und ein normaler Arbeitsbetrieb im Krankenhaus war kaum noch gewährleistet.

Als alle ärztlichen Bemühungen nichts mehr nutzten und der 18-Jährige einer geschlossenen Abteilung zugeführt werden musste, da nahmen die Gewaltexzesse des 18-Jährigen immer noch kein Ende. Im Gegenteil, der Freudenberger „drehte“ hier noch einmal so richtig „auf“ und trat mehrfach gezielt mit seinen Füßen gegen den Oberkörper-  bzw. Gesichtsbereich eines eingesetzten Polizeibeamten und des behandelnden Arztes. Beide wurden von den Fußtritten auch getroffen und zogen sich bei der  Attacke des 18-Jährigen dementsprechende Verletzungen zu. Ein zweiter Polizist versuchte dann, den wie von Sinnen wütenden 18-Jährigen zur Seite zu ziehen. Dabei verspürte der 45-jährige Kommissar jedoch plötzlich einen äußerst stechenden Schmerz im Bereich seines Oberarmes. Der 18-Jährige hatte sich in den Bizeps des mit einem kurzärmeligen Sommerhemd bekleideten Kommissars verbissen und ließ dann nicht mehr los. Nur durch gezielte Gewaltanwendung konnte die Beißattacke des 18-Jährige schließlich wieder gelöst werden. Auch die gezielten Fußtritte des Freudenbergers hörten nun auf und der 18-Jährige konnte erneut erfolgreich fixiert werden.

Aber nicht nur junge Menschen reagieren unter Alkoholeinfluss nicht mehr normal. Auch ein erwachsener, 37-jähriger Mann aus Afrika drehte in der Nacht zu Donnerstag (31.05.2010) unter dem Einfluss von rund 2.00 Promille vollkommen durch und verletzte bei einem Polizeieinsatz ebenfalls zwei Polizeibeamte.

Zunächst hatte der 37-Jährige in einem Cafe der Siegener Innenstadt Ärger mit einem Angestellten bekommen, weil er sich dort im Nichtraucherbereich eine Zigarette angesteckt hatte. Als dann nach einem Wortgefecht die Polizei hinzugezogen wurde, reagierte der Mann im weiteren Verlauf auch auf die Beamten mit extremer Aggressivität. Nachdem er dann versuchte hatte, gezielt auf die Oberkörper bzw. Köpfe der beiden eingesetzten Streifenbeamten zu schlagen, musste gegen ihn Pfefferspray eingesetzt werden. Aber selbst unter diesem eigentlich „beruhigenden“ Einfluss war der Afrikaner kaum zu bändigen, so dass schließlich noch weitere Einsatzkräfte der Polizei hinzugezogen werden mussten, um dem Wüterich Handfesseln anlegen und ihn so gefesselt der Wache zuführen zu können. In der Zelle mussten ihm sogar aus Sicherheitsgründen zusätzlich noch Fußfesseln angelegt werden.

Trauriges Resultat auch dieses Polizeieinsatzes: Wiederum zwei verletzte Polizisten! – und  zwei zerrissene Diensthemden.

Die Kreispolizeibehörde weist vor dem Hintergrund dieser Fälle nochmals eindringlich auf die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums hin.

Der Chef der Polizeiabteilung,  Polizeidirektor Franz-Josef Hahmann: „Wenn wir innerhalb einer Woche vier verletzte Kollegen beklagen müssen, nur weil einige Menschen ihren Alkoholkonsum offenbar nicht im Griff haben, dann ist das nicht akzeptabel. Eltern kann ich nur dringend raten, mit ihrem Nachwuchs immer wieder das Thema Alkohol – und natürlich auch Drogen insgesamt – anzusprechen. Man muss mit den Kindern immer im Gespräch bleiben und ihnen dabei klar machen, das Alkohol und Drogen enthemmende Wirkung haben  und mitunter zu fatalen Folgen führen können.“

So müssen Autofahrer in Deutschland ab 0,5 Promille mit Strafen rechnen. Sie machen sich allerdings auch schon mit 0,3 strafbar, wenn sie etwa in Schlangenlinien fahren oder andere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht auf jeden Fall eine Straftat – dann wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen.

Und wer sogar mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann auch da seine Fahrerlaubnis verlieren. Absolutes Alkoholverbot am Steuer gilt für Fahrer-/innen bis zum 21. Lebensjahr und für alle Fahranfänger-/innen während der Führerschein-Probezeit.

 

Wer trotzdem alkoholisiert Auto fährt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen:

Bußgeld-/Strafverfahren und bis zu 5 Jahren Führerscheinsperre

Bußgeld oder Geld-/Freiheitsstrafe

Eintrag im Verkehrszentralregister Flensburg

Längere Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Führerscheins

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Drogenscreening, evtl. sogar Drogentherapie

Bei einem Unfall Schadensersatzforderungen fürs fremde Fahrzeug

Erlöschen des Versicherungsschutzes bei einem Verkehrsunfall

So viel kostet eine Fahrt unter Alkohol:

 

Das Bild zeigt grafisch die Kosten einer Drogenfahrt ohne Fahrfehler, ohne Gefährdung Anderer und ohne Unfall auf

Die Initiative des Programms Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder (ProPK) ist im Internet unter http://www.polizei-beratung.de/ erreichbar und gibt dort allen Interessierten und Ratsuchenden – insbesondere aber jungen Menschen – alle notwendigen Informationen rund um das Thema Alkohol und Drogen http://www.staygold.eu/hard-facts/dont-drink-and-drive.html und http://www.staygold.eu/die-kampagne.html ).

Natürlich steht auch das Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein allen Ratsuchenden unter der Rufnummer 0271-7099-4800 während der normalen Bürodienstzeiten zur Verfügung.

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