Vergnügungssteuer: Gerichtsurteil ergangen – Ratsbeschluss hat Bestand

wS/si  –  Stadt Siegen  –  27.02.2013  —  Vergnügungssteuer: Gerichtsurteil ergangen – Ratsbeschluss hat Bestand  —  In Sachen „Vergnügungssteuer“ hat das Verwaltungsgericht Arnsberg nach der mündlichen Verhandlung, die in der vergangenen Woche stattfand, nun sein Urteil gesprochen. Mehrere Spielhallenbetreiber hatten gegen die Stadt Siegen geklagt und sich gegen den Beschluss des Rates gewandt, die Vergnügungssteuer ab 1. Januar 2011 von 13 Prozent auf 18 Prozent zu erhöhen. Diese Klage hat das Gericht nunmehr abgewiesen.

Ich freue mich, dass das Gericht so entschieden hat und der Beschluss des Rates in dieser Angelegenheit Bestand hat“, kommentierte Steffen Mues das Urteil.

Die Stadt Siegen hatte die Erhöhung der Vergnügungssteuer mit der wachsenden Anzahl der Geldspielgeräte, also Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, und dem damit einhergehenden Suchtgefährdungspotenzial begründet.

Die Betreiber dagegen sehen in dem erhöhten Steuersatz einen gesetzlich nicht zulässigen „Erdrosselungseffekt“, also eine Abgabelast, die sich existenzbedrohend auswirkt und damit als verfassungswidrig anzusehen ist.

Den Verhandlungsverlauf hatte Stadtkämmerer und Rechtsdezernent Reinhold Baumeister als Vertreter der Stadt bereits positiv beurteilt, weil der Vorsitzende der Kammer des Verwaltungsgerichts in der Verhandlung mehrfach auf obergerichtliche Rechtsprechung, nach der ein Vergnügungssteuersatz bis zu 20 Prozent betragen kann, hingewiesen hatte. Zudem konnte die Gegenseite nicht belegen, dass die Besteuerung eine Erdrosselungswirkung hat. Vielmehr konnte die Stadt Siegen darauf verweisen, dass die Zahl der Spielautomaten nach Erhöhung des Steuersatzes weiter gestiegen ist.

Mit Stand 1.1.2013 gibt es in Siegen 16 Spielhallen mit 364 Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte).

Zudem hat sich im gleichen Zeitraum 2009-2012 das Einspielergebnis der Spielbetriebe (incl. Gaststätten) von 6,5 Mio. auf 9,7 Mio. Euro erhöht.

Mehreinnahme kommt Suchtprävention zu Gute 

Die Mehreinnahme aus der Erhöhung der Vergnügungssteuer, die rund 450.000 Euro jährlich beträgt, kommt dem städtischen Haushalt zu Gute.

Der Rat hat beschlossen, dass 15 Prozent aus dieser Einnahme für zusätzliche Angebote zur Suchtprävention zur Verfügung gestellt werden. Hier werden seitens der Stadt Siegen bereits verschiedene Projekte und Aktionen im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes angeboten und umgesetzt. Vor dem Hintergrund des jetzt vorliegenden Gerichtsurteils und der Beschlussfassung des Rates plant die Stadt Siegen eine Erweiterung dieses Angebots in Richtung eines gesamtstädtischen Suchtpräventionskonzepts, bei dem die Stadt Siegen als öffentlicher Träger mit den freien Trägern zusammenarbeit. Das Konzept wird bis zum Sommer in den städtischen Gremien vorgestellt.

Foto: wirsiegen.de / Archiv

 

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