Zoll prüfte Hotel- und Gaststättengewerbe

wS/zo  –  Zoll  –  13.02.2013  —  Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung  —  Im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung stand in der Woche vom 28. Januar bis 03. Februar 2013 die Hotel- und Gaststättenbranche im Fokus des Hauptzollamts Dortmund.

Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung waren 91 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Dabei wurden im Hauptzollamtsbezirk vom Kreis Recklinghausen bis zum Kreis Siegen Wittgenstein 147 Objekte von 141 Unternehmen geprüft und 518 Personenbefragungen durchgeführt.

Nach ersten vorliegenden Erkenntnissen liegen bei 33 Arbeitnehmern und 37 Arbeitgebern Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße vor.

Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:

Leistungsbetrug in 17 Fällen,

Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren in 16 Fällen

Meldepflichtverletzungen in  24 Fällen

Ausländerrechtliche Verstöße in zwei Fällen

Arbeitsgenehmigungsrechtliche Verstöße in 11 Fällen

Es wurden insgesamt 7 Strafverfahren und 14 Bußgeldverfahren eingeleitet.

„Bei der Prüfung einer Pizzeria in Dortmund wurde ein Inder vorläufig festgenommen, weil er weder einen Ausweis noch einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen konnte“, so Uwe Jungesblut, Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund.

Ziel der Kontrollen ist es, präventiv tätig zu werden und besonders anfällige Branchen auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu überprüfen.

Die Ermittlungen dauern an.

Bilder: Zoll

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