Sexuelle Nötigung – Verhandlung am Landgericht Siegen

wS/lg Siegen – Einem 24-jährigen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, eines der Opfer, die in der Wohnung eines Bekannten der Angeschuldigten übernachteten, gegen dessen Willen zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben. Die Angeschuldigten sollen, nachdem das Opfer eingeschlafen war, dieses ausgezogen und festgehalten haben, um jeweils dem anderen den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen.

Deshalb wird ihm jetzt ab dem 25.06.2013 im Landgericht Siegen der Prozess gemacht.

Dem Angeschuldigten wird darüber hinaus zur Last gelegt, an einem anderen Tag ein weiteres Opfer ebenfalls gegen dessen Willen zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben. Auch dieses Opfer soll in der Wohnung desselben Bekannten des Angeschuldigten übernachtet haben. Der Angeschuldigte K. soll wiederum gewartet haben bis das Opfer eingeschlafen gewesen sei, dieses dann entkleidet und den Geschlechtsverkehr vollzogen haben, wobei ein noch unbekannter Mittäter das Opfer festgehalten habe.

Anschließend soll der Angeschuldigte K. das Opfer festgehalten haben, damit sein unbekannter Mittäter den Geschlechtsverkehr mit dem Opfer vollziehen konnte.

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