Für Kindererziehung gibt es Betreuungsgeld

wS/ks -Kreis Siegen-Wittgenstein – Ab dem 1. August 2013 haben auch alle Eltern im Kreis Siegen-Wittgenstein, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, einen grundsätzlichen Anspruch auf die Auszahlung von Betreuungsgeld, wenn ihre Kinder kein öffentlich gefördertes Kinderbetreuungsangebot in Anspruch nehmen. Alle Eltern, die sich bewusst dafür entscheiden, die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selbst und in der Familie wahrzunehmen, erhalten im Jahr 2013 ein monatliches Betreuungsgeld von 100 Euro. Im Jahr 2014 erhöht sich das Betreuungsgeld auf 150 Euro im Monat. Anträge hierzu sind beim Fachservice Jugend und Familie des Kreises Siegen-Wittgenstein zu stellen.

Die Anträge können ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.siegen-wittgenstein.de/Bürgerservice/Jugend&Familie heruntergeladen werden. Sie können auch beim Fachservice Jugend und Familie telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Für Fragen rund um das Thema Betreuungsgeld stehen die Mitarbeiterinnen Susanne Fries (Telefon 0271 333-1334 oder s.fries@siegen-wittgenstein.de) und Marlies Kling (Tel. 0271 333-1354 oder m.kling@siegen-wittgenstein.de) zur Verfügung.

„Der Anspruch auf Betreuungsgeld tritt damit zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in einer öffentlich geförderten Einrichtung in Kraft. Denn nur beides zusammen eröffnet den Eltern auch im Kreisgebiet Wahl- und Gestaltungsfreiheit bei der Betreuung ihrer Kleinkinder“, betont Landrat Paul Breuer. „Damit ergibt sich aus unserer Sicht ein weiterer wichtiger Baustein unserer Zukunftsinitiative Siegen-Wittgenstein 2020 „Familie ist Zukunft“, die junge Familien im Kreisgebiet unterstützen soll“, so der Landrat.

Das Land NRW hat entschieden, dass die Anträge auf Betreuungsgeld bei den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten zu bearbeiten sind. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat daher eine Stelle hierfür eingerichtet. Leider erfolgte bisher keine Zusage des Landes, hierfür die Verwaltungskosten zu übernehmen, wie es das verfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip vorsieht. Landrat Paul Breuer erwartet, auch als Vorsitzender des Jugend- und Sozialausschusses des Landkreistages NRW, von den Ministerien des Landes NRW die Fairness, dass die Verwaltungskosten, die den Jugendämtern dadurch entstehen, angemessen ausgeglichen werden.

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