Schmuggel geschützter Arten: Zoll und WWF warnen vor illegalen Souvenirs

wS/zo Siegen / Dortmund – Darf ich 200 Stück Zigaretten oder doch 800 Stück abgabenfrei mit nach Hause nehmen? Wie sieht es mit der Uhr aus, die im Urlaubsland so viel billiger ist, als zuhause? Ist es erlaubt, ein Tier mit nach Deutschland zu nehmen?
Was kostet es, wenn ich die Freimenge überschritten habe?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt die App „Zoll und Reise“, die der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, am 1. Juli 2013 am Flughafen München vorstellte. Finanzstaatssekretär Koschyk betonte, dass es mit der App sehr gut gelungen sei, Bürgerinnen und Bürger zielgenau und auf modernem Wege die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie erwarten, um bei Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub den Zoll möglichst problemfrei passieren zu können.

Mit der App lässt sich schnell und einfach herausfinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und von welchen Souvenirs Urlauber lieber die Finger lassen sollten. Ein Freimengenrechner zeigt zudem, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden kann.

Neu berechnet die App nun bis zu einem Warenwert von 1.130 Euro auch die Einfuhrabgaben, die der Reisende bezahlen muss, wenn die Freimenge überschritten ist.

Damit lässt sich bereits im Urlaubsland ausrechnen, ob sich ein Kauf im Ausland überhaupt lohnt. Die App ist im Apple App Store und im Google Play Store kostenlos erhältlich und benötigt zur Vermeidung von Roaming-Gebühren keine Internetverbindung.

Mit einer konzentrierten Öffentlichkeitsarbeit versucht der Zoll weiterhin, Reisende auch für Themen wie den Artenschutz zu sensibilisieren. Denn Vieles, was an Stränden und auf Märkten in den Urlaubsländern angeboten wird, kann Einfuhrverboten unterliegen oder es fallen Einfuhrabgaben an, die beim Kauf nicht einkalkuliert waren.

Beispielsweise werden Urlaubern sehr gerne Erzeugnisse aus geschützten Tieren und Pflanzen als Reisesouvenirs angeboten. Instrumente aus Schildkrötenpanzer, lebende Pfeilgiftfrösche, Elfenbein-Schnitzereien oder eingelegte Schlangen – zum Start der Urlaubssaison warnen Zoll und die Umweltschutzorganisation WWF deshalb davor, illegale Souvenirs von bedrohten Tier- oder Pflanzenarten nach Deutschland mitzubringen. Damit die Urlauber vor Ort nicht aus Versehen zum falschen Mitbringsel greifen, hat der WWF ergänzend zu den Inhalten der Zoll-App und der Internetseite www.artenschutz-online.de einen Souvenirratgeber im Hosentaschen-Format aufgelegt. Mit Hilfe eines Ampel-Systems können sich Urlauber damit schnell und unkompliziert über den Status einzelner Souvenirs informieren.

„Gerade jetzt zur Hauptreisezeit appelliere ich eindringlich, auf den Kauf von illegalen Reisemitbringseln zu verzichten. Mit der Nachfrage in den Urlaubsländern werden die Händler animiert, diese Souvenirs weiterhin anzubieten und der perfide Handel geht weiter“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Koschyk. Touristen gefährden durch das Sammeln oder den Kauf von bestimmten Souvenirs die Bestände bedrohter Arten, oftmals auch aus purer Unwissenheit. „Der WWF will mit dem Ratgeber die Urlauber vor dem Griff zum illegalen Andenken bewahren“, sagt Jörn Ehlers, Sprecher des WWF Deutschland. Und das sei nicht nur zum Schutz der bedrohten Tiere und Pflanzen, sondern auch im Sinne des Urlaubers, denn auch in diesem Fall gelte „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Bei diesem für den Erhalt unserer Lebengrundlagen so wichtigen Thema arbeiten Zoll und WWF beispielsweise bei der Ausbildung von
Artenschutzspürhunden weiterhin eng zusammen.

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