Verkehrsregelung für Autosalon geändert

wS/hi  – Hilchenbach – Wegen des  Hilchenbacher Autosalons gelten folgende Sonderregelungen zur Verkehrsführung: Der Busverkehr wird am Samstag,  5. Oktober, und am Sonntag,  6. Oktober, den Marktplatz nicht anfahren, sondern nur im Bereich der Bundesstraße B 508 halten. In dieser Zeit können der Markt, der Ruinener Weg und die Dammstraße nur sehr eingeschränkt befahren werden. Während der Öffnungszeiten des Autosalons ist eine Zufahrt nur für Notfallfahrzeuge möglich.

Ab Freitag 13 Uhr, gilt ein gesondertes Parkverbot auf dem Marktplatz und dem Parkplatz im Ruinener Weg.

Die Veranstaltergemeinschaft bittet um Verständnis für die mit einer solchen Großveranstaltung einhergehenden Beeinträchtigungen.“

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