Zollämter ab Februar für KfZ-Steuer zuständig

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wS/sw – Siegen-Wittgenstein – Ab dem 1. Februar 2014 erfolgt der Einzug der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr wie bisher durch die Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen. Aufgrund einer Änderung des Grundgesetzes ist die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) auf den Bund übergegangen.

Die Hauptzollämter des Bundes sind ab diesem Zeitpunkt für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig – und somit die neuen Ansprechpartner bei
allen Fragen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer.

SEPA-Verfahren notwendig

An den Aufgaben der Zulassungsstelle ändert sich nichts. Zu beachten ist jedoch, dass auf den SEPA-Lastschriftmandaten (notwendig zur Abbuchung der Kfz-Steuer) der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter, vor der Zulassung, diesen Vordruck unterschrieben haben. Formulare und weitere Informationen zu den neuen SEPA-Lastschriftmandaten im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Rechtlich ändert sich bei der Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung nichts. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig.

Zur Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist ab Februar 2014 eine Bankverbindung, bei einem am SEPA-Verfahren teilnehmenden Land, notwendig. Ersatzweise kann die Kfz-Steuer auch vorab bei der zuständigen Zahlstelle des Hauptzollamtes Dortmund entrichtet werden. Anträge auf Steuervergünstigung oder Steuerbefreiung sind ebenfalls beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

Für allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer können sich Fahrzeughalter ab dem 01.02.2014 an die zentrale Auskunft des Zollamtes wenden.

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351/44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Fragen zu einem konkreten Steuerfall, beantwortet das für den Kreis Siegen-Wittgenstein zuständige Hauptzollamt in Dortmund:

Hauptzollamt Dortmund
Kronenburgallee 7
44139 Dortmund
Telefon: 0231/95710

Die Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 7.30 – 16 Uhr; Freitag: 7.30 – 14.30 Uhr.

Die zuständige Zahlstelle des Hauptzollamtes Dortmund, für den Kreis Siegen-Wittgenstein, ist das Zollamt in Siegen.

Zollamt Siegen
Eiserfelder Straße 316
57080 Siegen
Telefon: 0271/359040

Öffnungszeiten: Montag – Freitag 7.30 – 16 Uhr

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