Hundesteuer wird erhöht: Über 8.500 Abgabenbescheide

Über 8.500 Abgabenbescheide für das Jahr 2015 hat die Stadtverwaltung an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Gebührenpflichtigen versandt.

 

(wS) Zu beachten ist, dass der Rat der Stadt Hilchenbach ab 2015 den Hebesatz für die Grundsteuer B von 413 % auf nunmehr 460 % angehoben und die Hundesteuer um 6 Euro pro Hund erhöht hat. Auch bei den Abfallgebühren haben sich Veränderungen ergeben. Besonders Interessant, um durch Müllvermeidung Gebühren zu sparen, ist dabei die neu eingeführte, kleine 120 Liter-Tonne.
Neben dem Bescheid für Grundbesitz- und sonstige Abgaben enthält die Postsendung ein Begleitschreiben, in dem die einzelnen Abgabearten und deren Gebührensätze näher und ausführlich erläutert werden.

Außerdem nutzt die mit dem Titel „Europäische Energie- und Klimaschutzkommune“ ausgezeichnete Stadt die Versendung der Bescheide nochmals, um bei den Grundstückseigentümern mit einem Informationsblatt für den gemeinsamen Einsatz für den Klimaschutz vor Ort zu werben. Die Klimaschutzmanagerin Birgit Frerig-Liekhues und Energieberater Oliver Fischer informieren darin unter anderem über den Umweltfonds zur finanziellen Förderung von energiesparenden und energieerzeugenden Maßnahmen. Fehlen darf auch nicht der Hinweis auf die städtische Energieberatung.

steuerbescheid Symbolfoto

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Aber nicht nur zum Thema „Klimaschutz“ ist die Stadtverwaltung gerne Ansprechpartnerin. Auch bei Fragen zu den im Abgabenbescheid erhobenen Steuern und Gebühren sollten die Bescheidempfänger unbedingt Kontakt aufnehmen.

Dies ist seit der Gesetzesänderung im Jahr 2007 um so wichtiger, da seitdem die Bürgerinnen und Bürger auch bei Grundbesitzabgaben zur Wahrung ihrer Rechte keinen Widerspruch mehr einlegen können, sondern direkt klagen müssten. Die damit verbundenen Aufwand und Kosten möchte die Stadtverwaltung im Sinne aller Beteiligten vermeiden helfen. Empfehlung ist, bei Fragen zur Richtigkeit des Bescheides unbedingt zunächst das Gespräch mit den genannten zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu suchen. Rückfragen können per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Bei den einzelnen Abgabearten sind die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aufgeführt. Bei der Kontaktaufnahme sollte unbedingt das Kassenzeichen angegeben werden.

Monatliche Zahlung möglich

Für die Begleichung der Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben bietet die Stadtverwaltung übrigens auch die monatliche Zahlung an, um eine gleichbleibende Belastung der Haushalte zu ermöglichen. Dazu sind einmalig eine Absprache mit der Stadtkasse und die Erteilung einer Einzugsermächtigung erforderlich. Auch hierzu erläutert der „Infobrief“ das Angebot und benennt die Ansprechpartnerin. Falls eine monatliche Zahlung bereits vereinbart wurde, bleibt diese weiterhin bestehen.

Einen besonderen Service bietet die Stadt Hilchenbach erneut  den Hundehaltern, denn für die Beseitigung von Hundekot sind kostenlose Päckchen mit Hundekottüten sowie ein gesondertes Schreiben mit Hinweisen beigefügt. Im Sinne der Sauberkeit bittet die Stadt Hilchenbach darum, dass die deutlich gemachten Anliegen beachtet und die Hundekottüten immer verwendet werden.

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