Neuplanung für den Umbau des Bahnübergangs "Zum Heilbach" in Bad Berleburg-Aue liegt vor

Baubeginn und Fertigstellung in 2017

(wS/db) Bad Berleburg – Für den Bahnübergang (Bü) „Zum Heilbach“ in Bad Berleburg-Aue liegt eine neue Vorplanung vor. Die Vorplanung sieht jetzt neben dem Absenken der Landesstraße L 553 (Hauptstraße) im Bereich des Bahnübergangs auch ein Anheben der Gleistrasse vor. Durch die so erreichte Verringerung des Höhenunterschieds zwischen den Gleisen und der parallel verlaufenden Landesstraße wird sichergestellt, dass alle bekannten Fahrzeuge den Bahnübergang problemlos passieren können.

dbbahnDie neuen Planungen erfordern allerdings eine erneute Beantragung des Baurechts. Durch die Anhebung des Gleises sind dabei auch die schallschutztechnischen Auswirkungen zu untersuchen. Außerdem muss noch die nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) vorgeschriebene Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet sein, die u.a. die Kostenaufteilung zwischen den Kreuzungsbeteiligten (Stadt Bad Berleburg, Bahn und Bund) regelt. Die unmittelbar durch die Kreuzung der Straße mit der Bahn verursachten Kosten werden dabei zu je einem Drittel auf die Bahn, die Stadt und den Bund aufgeteilt.

Die durch die fehlerhaften Planungen entstandenen Kosten sind hierin nicht enthalten und werden von der DB getragen.

Da die rechtlichen Voraussetzungen vor einer Ausschreibung und damit dem Baubeginn erfüllt sein müssen, sieht die Terminplanung einen Baubeginn und die Fertigstellung in 2017 vor.

Der Bü Zum Heilbach konnte 2013 nicht in Betrieb genommen werden, da LKW beim Überqueren der Gleise aufsetzten und den Bahnübergang blockierten. Die DB Netz AG hat daraufhin den Straßenbelag teilweise zurückgebaut und den BÜ nur halbseitig freigegeben. Zusätzlich wurde ein Posten eingerichtet, so dass der Bahnübergang weiterhin sicher passiert werden konnte. Nachdem ein von der DB Netz AG beauftragter Gutachter das bisherige Konzept und die überarbeitete Planung als unzureichend verworfen hatte, beauftragte die DB Netz AG ein weiteres Büro mit der Neuplanung.

Die betroffenen Anwohner werden zur Vorbereitung des Planrechtsverfahrens persönlich für den 11. Juni 2015, 18.00 Uhr, Bürgerhaus Aue, Sehlbergweg 9, zu einer Informationsveranstaltung, an der auch alle sonstigen Interessierten teilnehmen können, eingeladen.
.
Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier
[adrotate group=“3″] .

[plista widgetname=plista_widget_slide]