Sonderregelungen zur Verkehrsführung wegen des Hilchenbacher Frühlingsfestes

(wS/hi) Hilchenbach – Wegen des Hilchenbacher Frühlingsfestes am 9. und 10. Mai gelten folgende Sonderregelungen zur Verkehrsführung:

Hilchenbach_Logo_WappenDer Busverkehr wird von Samstag, dem 9. Mai, bis Sonntag, dem 10. Mai, den Hilchenbacher Marktplatz nicht anfahren, sondern nur im Bereich der Bundesstraße B 508 halten. In dieser Zeit ist der Marktplatz komplett gesperrt und kann nur in Ausnahmefällen von Rettungsfahrzeugen erreicht werden.

Auch der Parkplatz „Ruinener Weg“ wird für die Veranstaltung genutzt und steht zum Teil bereits ab Freitag, dem 8. Mai, um 12 Uhr bis Sonntag, dem 10. Mai, 20 Uhr nicht zur Verfügung. Die Parkflächen entlang des Ruinener Weges sind am Sonntag, den 10. Mai, ebenfalls frei zu halten.

Der Aktionsring Hilchenbach e.V. und die Stadt Hilchenbach bitten hierfür um Verständnis.

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