Einrichtung eines Bildungsgangs der Hauptschule ab dem Schuljahr 2016/2017

Genehmigungsbescheid als wichtigen„Baustein“ für die Zukunft der Carl-Kraemer-Realschule übergeben

(wS/hi) Hilchenbach 23.02.2016 | Zur Sicherung von Schullaufbahnen ist zum 1. August 2015 die neue Regelung des § 132 c Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) in Kraft getreten. Der Landesgesetzgeber eröffnet damit dem Schulträger einer Realschule, dort einen Bildungsgang ab Klasse 7 einzurichten, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass keine Hauptschule mehr im Gebiet des Schulträgers vorhanden ist. Außerdem muss der Schulträger im Rahmen der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung die Erforderlichkeit der Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs an einer Realschule darlegen.

v.l.n.r.: Stadtrat Udo Hoffmann, Bürgermeister Holger Menzel, Thomas Müller von der Bezirksregierung und Schulleiterin Renate Setzer bei der Übergabe des Genehmigungsbescheides können Sie gerne für Ihre Veröffentlichung verwenden. (Foto: Stadt Hilchenbach)

v.l.n.r.: Stadtrat Udo Hoffmann, Bürgermeister Holger Menzel, Thomas Müller von der Bezirksregierung und Schulleiterin Renate Setzer bei der Übergabe des Genehmigungsbescheides können Sie gerne für Ihre Veröffentlichung verwenden. (Foto: Stadt Hilchenbach)

Dies ist der Stadt Hilchenbach sehr schnell gelungen. Nach Zustimmung durch die Schulkonferenz der Carl-Kraemer-Realschule und den Schul- und Kulturausschuss hat der Rat der Stadt Hilchenbach bereits am 9. September 2015 beschlossen, ein zusätzliches Hauptschulbildungsangebot zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzurichten.

Als erster Schule im Regierungsbezirk Arnsberg ist für die Carl-Kraemer-Realschule nun diese Genehmigung erteilt worden. Thomas Müller übergab den Bescheid im Beisein von Schulleiterin Renate Setzer und dem städtischen Schuldezernenten Udo Hoffmann persönlich an Bürgermeister Holger Menzel.

Der zuständige Qualitätsprüfer bei der Bezirksregierung betonte, dass diese neue Regelung im Schulgesetz eine Ausnahme darstellt, die für die ländliche Region gedacht ist, um die vorhandenen Realschulstandorte dort zu stärken. Das Angebot des Hauptschulbildungsgangs richtet sich an Schüler, die nach nicht bestandener Erprobungsstufe die Realschule eigentlich verlassen müssten. Sie können jetzt dort verbleiben und nach ihren Fähigkeiten auf einer leichteren Kompetenzstufe ihren Hauptschulabschluss erreichen. Aber auch der Weg zurück ist bis Ende der 8. und in Einzelfällen sogar 9. Klasse möglich. Sollte sich ein Hauptschüler gut entwickeln, kann er wieder auf seinen Realschulabschluss hinarbeiten. Der Unterricht wird in der Regel in binnendifferenzierter Form im Klassenverband der Realschule stattfinden, so dass die Schüler grundsätzlich zusammen bleiben.

Thomas Müller betonte aber auch einen Vorteil dieser Kombination für die Realschüler, da Arbeitslehre fester Bestandteil des Unterrichtsangebotes der Hauptschule sein muss. Dieses Fach beinhaltet neben Hauswirtschaft die Themen Technik und Wirtschaftslehre. Zu Letztgenannter zählendie Verbraucherbildung und die politisch-ökonomische Grundbildung. Damit können Grundlagen für eine berufliche Entwicklung im kaufmännischen Bereich gelegt werden. Dieser Unterricht kann dann auch von Realschülern genutzt werden.

Renate Setzer stimmte Thomas Müller in der positiven Entwicklung für ihre Schule zu. Da Technik ohnehin bereits ein Schwerpunkt im Unterrichtsangebot der Realschule ist, kann dieser nun sogar ausgebaut werden. Die ökonomische Grundbildung sieht die Schulleiterin als interessante zusätzliche Möglichkeit für das neue Differenzierungskonzept ihrer Schule, das ab dem nächsten Schuljahr in die Praxis umgesetzt wird.

Hierzu merkte Thomas Müller an, dass die Bezirksregierung überzeugt hat, dass das engagierte Lehrerkollegium die Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs mitträgt und auch die Elternschaft ihre Unterstützung für dieses neue Konzept deutlich gemacht hat.

Schuldezernent Udo Hoffmann fasste die Bedeutung der nun erteilten Genehmigung treffend zusammen: „Dies ist ein Baustein für die Zukunft unserer Realschule!“

Auch der Zeitpunkt ist günstig, denn noch bis zum 27. Februar können Eltern ihre Viertklässler an der Carl-Kramer-Realschule anmelden, was vielen von ihnen nach dieser guten Nachricht der Bezirksregierung leichter fallen dürfte.

.
Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier
[adrotate group=“3″]

[plista widgetname=plista_widget_slide]