Sportfreunde beantragen Regionalliga-Zulassung

Marco Komenda (links) im Training mit Haluk Arslan. (Foto: Sportfreunde Siegen)

Haben noch Chancen auf den Regionalliga-Aufstieg: Marco Komenda (links) im Training mit Haluk Arslan. (Archiv-Foto: Sportfreunde Siegen)

(wS/sp) Siegen 11.03.2016 | Die Sportfreunde Siegen haben die Bewerbung um die Zulassung zur Regionalliga-Saison 2016/2017 abgegeben. „Die erforderlichen Unterlagen sind in dieser Woche zum Verband in Duisburg gegangen“, teilt der Verein mit. Zu den Teilnahme-Voraussetzungen gehört aber auch die Hinterlegung einer Kaution (in Form von Zahlung oder Bürgschaft). Der Abgabetermin für die Bewerbung um die Regionalliga-Zulassung ist Dienstag, der 15. März 2016.

Vorausgesetzt einer positiven Prüfung durch den Verbands und der Erteilung der Zulassung wäre der derzeitige Tabellenvierte der Fußball-Oberliga Westfalen damit für die kommende Spielzeit für die Regionalliga West zugelassen.

Logo Sportfreunde Siegen SFSEine Voraussetzung, die der Vorstand der Sportfreunde Siegen schaffen wollte: „Wir haben unsere Ziele für diese Saison bewusst zurückhaltend formuliert, es ging nach dem Abstieg darum, sich mit einer neuen Herangehensweise zunächst einmal sportlich zu etablieren. Das ist – Stand jetzt – durchaus erfolgreich gelungen, die Mannschaft spielt eine klasse Saison und macht den Zuschauern, den Fans und natürlich uns allen im Verein viel Freude. Ob wir bei dem zwangsläufig nun sehr engen Spielplan mit vielen schweren Wochen weiter an der Tabellenspitze dran bleiben, kann niemand vorhersehen. Die Möglichkeit besteht und wir werden vereinsseitig die notwendigen Bedingungen schaffen, sollte zum Ende der Saison nach oben mehr möglich sein“, erklärte der 1. Vorsitzende Roland Schöler.

Bei drei Spielen weniger als die beiden Erstplatzierten SV Lippstadt und TSG Sprockhövel haben die Sportfreunde Siegen derzeit als Tabellenvierter acht Punkte Rückstand. Zwei Teams gehen am Ende der Saison in die Regionalliga hoch, aufstiegsberechtigt sind die Mannschaften bis zum vierten Platz.

Sollte ein Verein auf den sportlichen Aufstiegsrängen eins und zwei die Zulassung nicht beantragen und damit auf den Aufstieg verzichten, „vererbt“ sich dieses Aufstiegsrecht also bis zu Platz vier auf den nächsten zugelassenen Verein.

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