Frühlingsfest in Hilchenbach: Sonderregelungen zur Verkehrsführung

(wS/red) Hilchenbach 06.05.2016 | Wegen des Hilchenbacher Frühlingsfestes am 7. und 8. Mai gelten folgende Sonderregelungen zur Verkehrsführung:

Der Busverkehr wird am Samstag, den 7. Mai, und Sonntag, den 8. Mai, den Hilchenbacher Marktplatz nicht anfahren, sondern nur im Bereich der Bundesstraße B 508 halten. In dieser Zeit ist der Marktplatz komplett gesperrt und kann nur in Ausnahmefällen von Rettungsfahrzeugen erreicht werden.

Auch der Parkplatz „Ruinener Weg“ wird für die Veranstaltung genutzt und steht von Samstag, den 7. Mai, bis Sonntag, dem 8. Mai nicht zur Verfügung. Die Parkflächen entlang des Ruinener Weges sind am Sonntag, den 8. Mai, ebenfalls frei zu halten.

Der Aktionsring Hilchenbach e. V. und die Stadt Hilchenbach bitten hierfür um Verständnis.

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