Gemeinde Neunkirchen lässt Standsicherheit von Grabmalen überprüfen

(wS/red) Neunkirchen 19.05.2016 | Nach § 9 der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft müssen Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit überprüft werden.

Die diesjährige Prüfung findet am Montag, dem 30.05., statt.

Die Prüfung beginnt um 10.00 Uhr auf dem Friedhof in Neunkirchen, danach kommen der Reihe nach die Friedhöfe Salchendorf, Struthütten alt und neu, Altenseelbach, Zeppenfeld und Wiederstein dran.

Wegen des unterschiedlichen Arbeitsanfalles ist es nicht ganz einfach die genauen Uhrzeiten für den weiteren Tagesverlauf anzugeben.

Grabsteinkontrolle auf Neunkirchener Friedhöfen (Symbolfoto: Kay-Helge Hercher)

Grabsteinkontrollen auf Neunkirchener Friedhöfen (Symbolfoto: Kay-Helge Hercher)

Das Unternehmen wird diejenigen Grabmale, bei denen die Standsicherheit gefährdet ist, durch farbige Aufkleber markieren, die gut sichtbar an der Frontseite der Grabmale angebracht werden.

Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen. Erfreulich ist, dass die Zahl der nicht mehr standfesten Grabmale in den letzten Jahren stetig zurückgegangen ist.

Sollte Interesse bestehen, sind die Mitarbeiter der prüfenden Fachfirma gerne bereit direkt vor Ort auf den Friedhöfen das Gerät und seine Arbeitsweise näher zu erläutern.

In diesem Fall und/oder bei auftretenden Problemen, Fragen zur Prüfung oder zu Terminen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Friedhofsverwaltung im Bürgerzentrum auf: Tel. 02735/ 767-606 (Frau Kreutz).

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