Überwachsende Bäume, Hecken und Sträucher

(wS/red) Hilchenbach 29.06.2016 | Die Wachstumsphase der Hecken, Sträucher und Bäume ist in vollem Gange. Durch verschiedene Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sieht sich Bürgermeister Holger Menzel dazu veranlasst, auf die Beachtung und Einhaltung des § 8 der Straßen- und Anlagenordnung der Stadt Hilchenbach hinzuweisen.

Hilchenbach_Logo_WappenEs ist nicht gestattet, auf Grundstücken, an baulichen Anlagen, an Umzäunungen oder Einfriedungen Gegenstände einschließlich Pflanzen zu den Straßen und Anlagen hin so anzubringen oder zu unterhalten, dass Verkehrsteilnehmer oder sonstige Benutzer behindert oder gefährdet werden.

An Straßenkreuzungen oder Straßeneinmündungen und in Kurven sind Einfriedungen oder Bepflanzungen so niedrig zu halten, dass durch sie die Übersicht nicht behindert wird. Eine Höhe von 60 cm, berechnet vom mittleren Straßenniveau, darf durch solche Einfriedungen oder Bepflanzungen nicht überschritten werden.

Zur Verkehrssicherheit müssen Äste und Zweige über Gehwegen mindestens 2,50 m und über der Fahrbahn mindestens 5 m vom Erdboden entfernt sein.

Die Freihaltung des Lichtraumprofils an den Straßen ist besonders wichtig für Rettungsfahrzeuge sowie für die Durchführung der Abfuhr des Mülls und Biomülls beziehungsweise das Einsammeln der gelben Säcke. Sollten Fahrzeuge behindert sein, wird keine Abfuhr erfolgen.

Daher bittet die Stadt Hilchenbach die Eigentümerinnen und Eigentümer um Prüfung der tatsächlichen Gegebenheit an ihrer Grundstücksgrenze und ruft diese dazu auf, falls nötig/erforderlich, die entsprechenden Unterhaltungsarbeiten zu erledigen oder diese in Auftrag zu geben.

Die Stadt Hilchenbach weist daruf hin, dass es verboten ist, das Schnittgut (Rasen, Gras, Stauden und Astwerk) auf städtischen Grundstücken oder im Wald zu entsorgen. Solche Verstöße können nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Landesforstgesetz mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.

Die Stadtverwaltung Hilchenbach hofft auf Verständnis für diesen Aufruf, damit unnötige Gefahren vermieden und weitere Maßnahmen nicht notwendig werden.

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