(wS/khh) Siegen 05.09.2016 | Heute wurde vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen, unter Vorsitz von Richterin Elfriede Dreisbach, das Urteil gegen einen nunmehr 47-jährigen Litauer gesprochen, dem von Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss vorgeworfen wurde, am 14.01.2016 seinen 36-jährigen Mitbewohner im Verlauf eines Streits erstochen zu haben (wir berichteten).
Beitrag & Kamera: Kay-Helge Hercher / wirSiegen.de
Der laut Gericht in vollem Umfang schuldfähige Angeklagte wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Hier folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte die Tat als eine Notwehrhandlung angesehen und Freispruch gefordert.
Zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte einen Blutalkoholgehalt von etwa 2,1 Promille und zeigte laut Zeugenaussagen keinerlei Ausfallerscheinungen. Im Verlaufe des Prozesses kam heraus, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit bereits schon einmal jemandem ein Messer in die Brust gerammt hatte und dafür eine Haftstrafe verbüßen musste.
Fotos: bons / wirSiegen.de
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