Kleinschwimmhalle am Kramberg mit sofortiger Wirkung geschlossen

(wS/red) Neunkirchen 04.10.2016 | Das vom Neunkirchener Rat vor den Ferien in Auftrag gegebene Bädergutachten hat für die Kleinschwimmhalle spürbare Folgen: Insbesondere die vorhandenen technischen Anlagen lassen einen weiteren Betrieb der Schwimmhalle am Kramberg nicht mehr zu.

Neunkirchen LogoNach Vorlage dieses ernüchternden Ergebnisses hatte die Verwaltungsleitung noch am gleichen Tag die Verantwortlichen, den Vorstand des Förderverein Kramberg-Schwimmhalle e.V., die Vertreter der Ratsfraktionen und den Gutachter zur Darstellung der wichtigsten Punkte aus dem Gutachten eingeladen.

Aufgrund des Schadensbildes ist es für keinen der Verantwortlichen zumutbar, die Verkehrssicherungspflicht mit den sich hieraus gebenden Folgen zu übernehmen, wenn das Bad weiterbetrieben wird. Aus diesem Grunde wurde das Bad mit sofortiger Wirkung geschlossen.

Seitens der Verwaltung sollen die politisch verantwortlichen Ratsvertreter offiziell in der Ratssitzung am 27. Oktober ausführlich über den Sachverhalt informiert werden. Der Gutachter selbst wird die Expertise vorstellen. Hiernach wird das Gutachten den im Rat vertretenen Fraktionen sowie dem Förderverein Kramberg-Schwimmhalle übergeben.

Der Rat der Gemeinde Neunkirchen wird dann darüber entscheiden, ob durch gezielte Investitionen ein Weiterbetrieb der Kleinschwimmhalle möglich sein wird.

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