Baumschnittarbeiten im Siegener Stadtgebiet

(wS/red) Siegen 03.12.2017 | Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Grünflächenabteilung werden in den kommenden Wochen beginnen, wieder einige Pflege- und Verjüngungsschnittarbeiten in naturnahen Gehölzflächen durchzuführen.

Gemäß der städtischen Baumschutzsatzung sowie des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sind die Arbeiten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar zugelassen. Mit dieser Maßnahme soll der Dichtstand der Gehölze beseitigt werden, damit sich stabile Einzelbäume entwickeln können. Zudem fördern diese Maßnahmen die Entwicklung von Strauch- und Wildkrautzonen unmittelbar am Boden, die Kleinlebewesen einen Lebensraum bieten. Damit wird auch einer Bodenerosion, insbesondere an Hanglagen, vorgebeugt.

Symbolfoto: wirSiegen.de

Gefällt werden müssen auch wieder einige Bäume, die durch Pilzbefall, Kronenbruch etc. zum Sicherheitsrisiko für die Bürgerinnen und Bürger geworden sind. Die Verkehrssicherheitspflicht der Stadt Siegen als Eigentümerin dieser Bäume erfordert diese Maßnahmen. Die landschaftspflegerischen Arbeiten erfolgen in nachfolgenden Stadtbezirken:

Stadtbezirk Nord:
Zum Söhler, Ehrenmal Weidenau, Rehweg, Ritterspornweg/Bergstraße, Reckhammerstraße, Münkershütten, Im Söntchen, Industriestraße, Glückaufstraße, Bismarckstraße, Am Sohlbach, An den Weiden, Dr.-Dudziak-Park, Stockfriedhof

Stadtbezirk Mitte:
Spandauer Straße, Rosterstraße, Oberes Schloss, Hainer Hütte/Hainer Weg, Grüner Pfuhl, Dr.-Ernst-Straße, An der Sommerseite, Am Sender, Gläserstraße

Stadtbezirk West:
Gnesener Straße, Bubergstraße

Stadtbezirk Ost:
Turnhallenweg

Stadtbezirk Süd:
Stimmerwiese, Stadtweg, Siegtalstraße Radweg, Freiheitsstraße, Eiserntalstraße, Am Dreesch, Alte-Dreisbach-Straße, Am Grünen Löwen, In der Enke, Friedhofstraße, Eiserfelder Straße, Siegwiesen

Die Baumkommission des Ausschusses für Umweltschutz, Landschaftspflege und Energie des Rates der Stadt Siegen hat die Maßnahmen in der Sitzung am 24.11.2017 beschlossen. Gleichzeitig wurden von ihr Ersatzpflanzungen von Bäumen und Wildgehölzen, wenn möglich an gleicher Stelle festgelegt.
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