Dreiste Telefonbetrüger riefen 27 Mal an

Polizei gibt Tipps zum Schutz vor „Abzocke durch falsche Gewinnversprechen“

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 09.05.2018 | Sie haben gewonnen! Wer freut sich nicht, das zu hören. Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit Gewinnversprechen handeln.

So jetzt aktuell in Netphen passiert:

Hier riefen nämlich in der Zeit zwischen Montag- und Dienstagnachmittag dreiste Trickbetrüger bei einer dort wohnhaften Seniorin bzw. deren Tochter insgesamt gleich 27 Mal an. Dabei gaben sich die hinterhältigen Betrüger u.a. als angeblicher Staatsanwalt aus Berlin aus und forderten die Angerufenen immer und immer wieder auf, im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Teilnahme an einem Glücksspiel Gelder per Money-Transfer in die Türkei zu überweisen.

Dreiste Telefonbetrüger riefen 27 Mal an (Symbolbild: Kay-Helge Hercher / wirSiegen.de)

Am Dienstagnachmittag informierte die Netphener Familie schließlich die Polizei, die dem Spuk dann ein Ende bereitete, ein Strafverfahren gegen die Betrüger einleitete und der betroffenen Familie zudem entsprechende Verhaltensmaßregeln im Umgang mit betrügerischen Anrufen an die Hand gab.

Und hier nun noch einmal die Tipps der Polizei gegen die perfiden Abzocker:

Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche:

Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel“Gebühren“ zu bezahlen, eine kostenpflichtige Hotline (Telefondienst) anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert:

Anrufer geben sich u. a. als Rechtsanwälte aus

Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit. Melden sich die „Gewinner“ daraufhin bei den „Notaren“ oder „Rechtsanwälten“, werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegennehmen können, zum Beispiel Rechtsanwalts-,Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren, Transport oder Versicherungskosten.

Täter täuschen seriöse Rufnummern vor

Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.

Täter geben klare Zahlungsanweisungen

Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten – häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro – zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei (Istanbul). Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel Ukash oder Paysafecard zu erwerben, mit denen man auch Geld ins Ausland überweisen kann. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash beziehungsweise Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer. Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.

Drohung mit einer Strafanzeige

Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen, üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit „Konsequenzen“ wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will. Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Den versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.

Und so schützen Sie sich:

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren, wählen Sie keine gebührenpflichtigen Sondernummern (z. B . mit der Vorwahl 0900…, 0180…, 0137…).

Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Kreditkartennummern oder Ähnliches.

Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich Alles.

Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten hierfür Musterschreiben in ihren Beratungsstellen sowie im Internet (www.verbraucherzentralen.de) an.

Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.

Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich dazu unverzüglich an Ihren Bankberater.

Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser kann dann eventuell noch den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einziehen. Wurde bereits der gesamte Betrag abgebucht, sollten Sie bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.

Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

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