Positive Zwischenbilanz für Verkehrsversuch Sandstraße

(wS/red) Siegen 06.07.2018 | Ziel der Stadt Siegen ist es, ein Dieselfahrverbot in der Innenstadt durch eine Senkung der Stickstoffdioxidwerte in jedem Fall abzuwenden. Seit heute (Donnerstag, 5. Juli 2018) liegt nun der vorläufige Stickstoffdioxid-Wert des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW für April vor. Die positive Nachricht: Es ist eine deutliche Verbesserung der Messdaten im Vergleich zum Vorjahr erkennbar.

Mit 44,7 Mikrogramm (µg/m³) liegt der gemessene NO2-Wert im April dieses Jahres deutlich unter dem des Vorjahrs von 51,5 Mikrogramm. Nach der neuen Ampelschaltung im März – dem Start des Verkehrsversuchs – haben sich die Messdaten im Vergleich zum Vorjahr also deutlich verbessert: Im März waren sie um 13 Punkte (38,1 µg, 2017: 51,4 µg) niedriger, im April um sieben Punkte (44,7; 2017: 51,5 µg). Wenn sich dieser Trend über das Jahr gesehen weiterhin positiv fortsetzt, dann besteht die berechtigte Aussicht, dass der Grenzwert unterschritten wird.

In der Sandstraße wird seit März der Verkehr verlagert und somit die Verkehrsdichte reduziert, um die NO2-Belastung zu senken. Die Anstrengungen der Universitätsstadt Siegen, mit den verkehrslenkenden Maßnahmen in der Sandstraße die Stickoxid-Belastung zu reduzieren und ein Dieselfahrverbot zu verhindern, sind damit auf einem guten Weg: „Insbesondere die schnelle und zielgerichtete Umsetzung der mit der Bezirksregierung abgestimmten Verkehrsmaßnahmen in der Sandstraße zeigt nun Wirkung“, sagte Stadtbaurat Henrik Schumann.

In verschiedenen Leserbriefen, Artikeln und Diskussionen in den Sozialen Medien der vergangenen Wochen wurde allerdings der irrtümliche Eindruck erweckt, die Stadt Siegen strebe ein Dieselfahrverbot an. Das Gegenteil ist der Fall. Die Stadt Siegen setzt vielmehr durch entsprechende Maßnahmen alles daran, dass ein Dieselfahrverbot im Stadtgebiet nicht umgesetzt werden muss. Die lenkenden Verkehrsmaßnahmen in der Sandstraße sollen gerade verhindern, dass nur mit einem Dieselfahrtverbot in Siegen eine Unterschreitung des gesetzlichen Grenzwertes erreicht werden kann.

Nach wie vor ist ein Klageverfahren, in dem auch die Stadt Siegen betroffen ist, ein ernstzunehmendes Szenario. Mit den Städten Bochum und Dortmund sind nun auch zwei Städte des Regierungsbezirks Arnsberg zum Klagegegenstand der Deutschen Umwelthilfe geworden. „Sollte sich der Trend des bisher vorliegenden Messergebnisses bestätigen, besteht durchaus berechtigte Hoffnung, eine Klage der Deutschen Umwelthilfe für Siegen abwenden zu können“, betonte Dr. Bernhard Kraft, Leiter der städtischen Umweltabteilung.

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