Präventionshinweis des Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 24.09.2018Identitätsdiebstahl jetzt auch bei Stellenangeboten im Internet

Phänomenbeschreibung

Betrügerische Stellenangebote „Job-Scamming“ sind ein alt bekanntes Phänomen. Der bzw. die Täter zeigen in Ihrer Herangehensweise enorme Phantasie und kriminelle Energie. Auf der Suche nach einer Arbeitsstelle werden die Opfer von ihrem vermeintlichen neuen Arbeitgeber dazu aufgefordert, das Stellenbesetzungsverfahren nicht mehr auf dem herkömmlichen ana-logen Weg durchzuführen, sondern dies unter Nutzung der digitalen Medien zu durchlaufen. Dabei werden die Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber von den Tätern zunächst aufgefordert, persönliche Daten und auch Bilder von sich selbst elektronisch zu übermitteln. Der nächste Schritt ist die Aufforderung, zur Feststellung der Identität mit einem sogenannten Video-Ident-Verfahren ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Dabei wird wahrheitswidrig versichert, dass das Konto lediglich zur Feststellung der Identität dient und im Anschluss sofort wieder gelöscht wird.

Das gesetzlich anerkannte Video-Ident-Verfahren wird von Banken angeboten, um Konten online zu eröffnen. In einem Video-Chat halten Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zur Identifikation ihre Ausweisdokumente in die Kamera und beantworten Fragen. Das Verfahren ersetzt die Legitimation durch das Post-Ident-Verfahren oder in der Filiale.

In den hier vorliegenden Fällen hatte der angebliche Arbeitgeber die Eröffnung des Kontos auf den Namen der Stellenbewerber aber offenbar schon vorab mit falschen Kontaktdaten eingeleitet. Wenn sich der Stellenbewerber nun über das Video-Ident-Verfahren bei der Bank identifiziert, eröffnet die Bank ein Konto mit den von den Tätern zuvor übermittelten falschen Kontaktdaten. Somit ist der Zugang zu diesem Konto für die Täter offen.

Der Betroffene erfährt in der Regel erst später vom Betrug zu seinem Nachteil und sieht sich je nach Nutzung des Kontos immensen Schadensersatzforderungen ausgesetzt.

Tipps für Bürgerinnen und Bürger

Ein Video-Ident-Verfahren im Rahmen eines Online-Bewerbungsverfahrens ist durch-aus möglich. Lehnen Sie in jedem Fall eine Kontoeröffnung via Video-Ident-Verfahren in einem Bewerbungsverfahren ab.

Lassen Sie ggf. Ihr Konto sperren, wenn Sie bereits an einem solchen Verfahren teilgenommen haben.

Erstatten Sie in jedem Falle Strafanzeige bei der Polizei, auch wenn Sie im Vorfeld bereits Kopien Ihrer persönlichen Legitimationsunterlagen übersandt haben, da auch al-leine damit der Täter bereits Straf-taten begehen kann.

Weitergehende Hinweise zum Video-Ident-Verfahren erfahren Sie von Ihrer Hausbank und hier:

Heise-Online

„Das-Video-Ident-Verfahren-Was-ist-das-und-wie-benutze-ich-es-bsi-für Bürger Newsletter“

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