(wS/red) Wilnsdorf 23.01.2019 | Bebauungsplan für Herrengarten entworfen – Konzeption geht auf Anregungen der Anlieger ein
„Es ist der Gemeindeverwaltung gelungen, für den Planungsbereich Herrengarten einen Bebauungsplan zu entwerfen, der den Anregungen aus der Wilnsdorfer Bürgerschaft zum Straßenausbau ernsthaft Rechnung trägt“, sagt Fachbereichsleiter Martin Klöckner. Konkret sieht das Planwerk vor, die Gemeindestraße „Herrengarten“ als Wohnweg mit einspuriger Verkehrsführung und Ausweichbuchten für Begegnungsverkehr auszubauen. „Diese Variante ist deutlich kostengünstiger als ein zweispuriger Vollausbau für den Begegnungsverkehr und wesentlich flexibler als eine Einbahnstraße“, erläutert Klöckner. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Begründung wurde gestern dem Wilnsdorfer Bauausschuss und dem Gemeinderat vorgelegt, die in ihren kommenden Sitzungen über das Planwerk beraten und entscheiden werden.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans hatte der Wilnsdorfer Rat im Dezember 2017 eingeleitet. In erster Linie, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die endgültige Herstellung der Gemeindestraße „Herrengarten“ zu schaffen. Die rund 155 Meter lange Straße erschließt zwölf anliegende Grundstücke, die bereits überwiegend bebaut sind. Der Bebauungsplan soll aber auch das Vorhaben der evangelischen Kirchengemeinde Rödgen-Wilnsdorf berücksichtigen, ein neues Gemeindezentrum an die evangelische Kirche anzubauen und dessen Besucherverkehr über die Straße „Herrengarten“ abzuwickeln. Obwohl es sich um zwei voneinander unabhängige Projekte handelt – der Straßenbau fällt in die Zuständigkeit der Gemeinde Wilnsdorf, das Gemeindezentrum ist ein Vorhaben der Kirchengemeinde – ist es zweckmäßig, einen gemeinsamen Bebauungsplan zu entwerfen, erklärt Klöckner: „Zum einen grenzen die Planungsbereiche aneinander, zum anderen ist uns für beide Projekte an einem transparenten Planungsprozess gelegen, der die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung bietet“.
Genau diese fand im vergangenen Jahr statt. In einer Bürgerversammlung stellte die Verwaltung verschiedene Varianten für die Straßengestaltung und einen ersten Vorentwurf des Bebauungsplans vor, der im Anschluss für die Dauer von drei Wochen öffentlich einsehbar war. Außerdem wurden Gespräche mit den Anliegern geführt, um vor allem in der Frage des Straßenausbaus nach Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. „In zehn schriftlichen Eingaben und diversen Gesprächen wurden uns neben der Sorge um hohe Ausbaubeiträge vor allem Bedenken mitgeteilt, dass der Neubau des Gemeindezentrums mit erhöhtem Verkehr und zunehmenden Parkplatzproblemen in der Straße Herrengarten einhergehen könnte“, fasst Klöckner zusammen. „Diese Hinweise haben uns dazu bewogen, den Ausbau als Wohnweg zu verfolgen“. Die Straße wird lediglich 3,70 m breit und nur einspurig befahrbar sein. Für den Begegnungsverkehr sind zwei Ausweichbuchten eingeplant. Von einer Straßenbreite, die durchgängig Begegnungsverkehr erlauben würde, wurde abgesehen, auch Parkflächen wird es in der endgültig hergestellten Straße nicht geben. „Damit wirken wir dem unerwünschten Parken in der Straße entgegen und verringern zugleich die Beitragsbelastung der Anlieger erheblich“, so Klöckner.
Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auch bereits Trägern öffentlicher Belange und anderen Behörden vorgelegt, die beispielsweise zum Arten- und Denkmalschutz Stellung bezogen. Vor allem letztgenannter Punkt ist von großem Interesse, da die Kirche das neue Gemeindezentrum über einem Bodendenkmal plant. Grundsätzlich äußerten die Behörden aber keine Bedenken, weder gegen den Straßenausbau der Gemeinde Wilnsdorf, und unter Berücksichtigung von Auflagen zum Denkmal- und Artenschutz auch nicht prinzipiell gegen das Bauvorhaben der Kirchengemeinde, wie der Begründung zum Bebauungsplanentwurf entnommen werden kann. Martin Klöckner ergänzt: „Wir befinden uns jetzt zunächst in einem Verfahren, das lediglich Planungsrecht schaffen soll. Vor allem Detailfragen des Bau- und Bodendenkmalschutzes werden später, im konkreten Baugenehmigungsverfahren unter Beteiligung der zuständigen LWL-Fachämter für Baudenkmalpflege und Bodendenkmalpflege intensiv zu prüfen und zu berücksichtigen sein“.
Der Bebauungsplanentwurf Herrengarten mit der Begründung und weiteren Unterlagen kann online im Ratsinfosystem der Gemeinde Wilnsdorf eingesehen werden. Der Bauausschuss wird sich am 30. Januar mit dem Planwerk beschäftigen, der Rat der Gemeinde Wilnsdorf am 14. Februar.
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