Astschnittabfuhr in der Gemeinde Wilnsdorf: Anmeldung bis 1. März möglich

(wS/red) Wilnsdorf 07.02.2019Astschnittabfuhr in der Gemeinde Wilnsdorf

Die Gemeinde Wilnsdorf bietet in diesem Frühjahr wieder eine Astschnittabfuhr an. Grundstückseigentümer können Ast-, Strauch- und Heckenschnitt abholen lassen, der aufgrund seiner Größe nicht über die Biotonne entsorgt werden kann. Mitgenommen werden kleinere Mengen an groben Grünabfällen, wie sie bei regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten anfallen. Die Astschnittabfuhr ist jedoch nicht bestimmt für die Entsorgung großer Mengen Astschnitt, beispielsweise von Baumfällungen, sowie anderer organischer Abfälle, die über die Biotonne entsorgt werden können (z. B. Laub, Gras, Moos). Ebenfalls von der Entsorgung ausgeschlossen sind Grünabfälle mit größeren Abmessungen, wie z. B. Baumstämme.

Die Gemeinde Wilnsdorf weist darauf hin, dass das Schnittgut gebündelt sein muss, um eine problemlose und zügige Abfuhr zu gewährleisten. Die Bündel dürfen nicht länger als 1,50 Meter sein und der Durchmesser nicht mehr als 60 Zentimeter betragen, wobei das Schnittgut nur bis zu 8 Zentimeter stark sein darf. Die Bündel müssen mit Naturseil oder -kordel zusammengebunden sein; Metalldraht und Kunststoffschnüre sind nicht gestattet. Es werden maximal 20 Bündel pro Grundstück abgeholt.

Wer im Frühjahr von der Möglichkeit der Astschnittabfuhr Gebrauch machen möchte, kann diese bei der Gemeinde Wilnsdorf unter Telefon 02739 802-166 oder online über www.wilnsdorf.de/astschnittabfuhr anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 1. März 2019 erfolgt sein.

Den genauen Abholtermin teilt die Gemeinde Wilnsdorf allen Bürgern mit, die Astschnitt zur Abholung angemeldet haben.

Symbolfoto

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