Auch private Spielplätze dürfen nicht genutzt werden

(wS/red) Bad Berleburg 27.03.2020 | Die Verwaltung weist darauf hin, dass nicht nur städtische Spielplätze gesperrt sein müssen.

Nach einer Versammlung im Stadtpark hat das Ordnungsamt heute ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Ihre eigenen Spielplätze hat die Stadt Bad Berleburg bereits gesperrt und die Erfahrung gemacht, dass dies auch von den allermeisten Kindern und Familien akzeptiert wird. Nun weist die Verwaltung noch einmal darauf hin, dass die Sperrung auch für privat betriebene Spielplätze gilt, beispielsweise von Vereinen oder KiTa-Trägern. Bürgermeister Bernd Fuhrmann hat grundsätzlich Verständnis für die Bedürfnisse der Kinder und Eltern: „Angesichts des sonnigen Wetters im Moment ist die Sperrung sicherlich für den einen oder anderen ärgerlich, aber in der derzeitigen Ausnahmesituation ist es schlichtweg notwendig.“ Laut Bußgeldkatalog des Landes NRW ist es mit 4.000 Euro zu ahnden, wenn private Spielplätze weiter betrieben bzw. nicht abgesperrt werden.

Gemeinsam mit der Polizei hat das Ordnungsamt der Stadt Bad Berleburg heute eine Versammlung im Stadtpark aufgelöst, mit der gegen die aktuellen Auflagen verstoßen wurde. Ein entsprechendes Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Für Bürgerinnen und Bürger, die sich selbst mit dem Corona-Virus infiziert haben oder sich in Quarantäne befinden, gilt übrigens besondere Vorsicht bei der Entsorgung des Mülls: Der mit Sekreten und Exkreten kontaminierte Müll muss in verknoteten Beuteln über die graue Restmülltonne entsorgt werden.

Die Stadt Bad Berleburg weist außerdem darauf hin, dass die Kleiderkammer, die ursprünglich am kommenden Montag wieder öffnen sollte, bis auf Weiteres geschlossen bleibt.

 

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