Stadt klagt gegen Genehmigung von Windkraftanlagen

(wS/red) Bad Berleburg 23.07.2020 | Durch die Klage der Stadt darf der Investor erst einmal nicht bauen.

Aus Sicht der Stadt Bad Berleburg hätte der Kreis Siegen-Wittgenstein den Bau der Windkraftanlagen auf dem Prenzenberger Kopf nicht genehmigen dürfen.

Die Stadt Bad Berleburg klagt gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen auf dem Prenzenberger Kopf. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hatte den Bau in der vergangenen Woche genehmigt, obwohl die Stadt sich dagegen ausgesprochen hatte. Die Klage hat auch eine aufschiebende Wirkung, das heißt, dass der Investor erst einmal nicht bauen darf. Vertreten wird die Stadt durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

„Wir sind uns als Stadt Bad Berleburg darüber bewusst, dass wir erneuerbare Energien und damit auch Windkraft brauchen“, stellt Bürgermeister Bernd Fuhrmann klar. „Das Planungsverfahren ist insgesamt sehr komplex und emotional besetzt. Dabei kann man selbstverständlich unterschiedlicher Auffassung sein. Die Planungshoheit hat aber die Stadtverordnetenversammlung mit ihren Beschlüssen zum Ausdruck gebracht. Das heißt, dass auch die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, wo Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Es ist meine Aufgabe als Bürgermeister, dafür zu sorgen, dass diese Planungshoheit dort bleibt.“ Die Stadt hat einen Flächennutzungsplan erarbeitet, in dem der Bereich Osterholz als Vorrangzone für Windenergie ausgewiesen ist. Damit dürfen an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet Windkraftanlagen gebaut werden. „Dies werden wir rechtlich klären lassen“, so Fuhrmann.

Die Entscheidung zur Klage wurde durch den Bürgermeister sowie die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD mit einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen. „Wir haben in der Stadtverordnetenversammlung einen Flächennutzungsplan verabschiedet, der durch Gerichtsbescheid ausdrücklich bestätigt wurde und der nach wie vor gültig ist“, betont der CDU-Fraktionsvorsitzende Eberhard Friedrich. „Nur die Stadtverordnetenversammlung selbst oder ein Gericht kann diesen Plan für unwirksam erklären. Deshalb konnte die Genehmigung aus unserer Sicht nicht gegen den Flächennutzungsplan erteilt werden.“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Bernd Weide erklärt: „Wir betonen seit Jahren, dass wir grundsätzlich für den Ausbau von Windenergie stehen. Angesichts des Klimawandels können wir uns dem nicht verschließen. Er muss aber geplant stattfinden und wir müssen Wildwuchs verhindern, damit die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Windenergie auch akzeptiert.“

Aus Sicht der Stadt Bad Berleburg entspricht der Antrag für die vier Windkraftanlagen auf dem Prenzenberger Kopf im Wesentlichen dem alten Antrag. Dieser war vom Kreis Siegen-Wittgenstein abgelehnt worden. Die gegen die Ablehnung erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Arnsberg 2017 abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das Urteil später bestätigt. Somit ist das Urteil aus erster Instanz in Rechtskraft erwachsen. Die Verwaltungsgerichte haben damit entschieden, dass der geplante Bau der Windkraftanlagen auf dem Prenzenberger Kopf nicht zu genehmigen war. Im neuen Antrag wurden lediglich der Standort einer Windkraftanlage und die Kraft der geplanten Anlagen leicht verändert. „Aus unserer Sicht sind die Änderungen so geringfügig, dass sich keine neue Grundlage für eine Genehmigung ergibt“, so Dezernent Christoph Koch.

Außerdem vertritt die Stadt die Position, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein auch deshalb nicht dazu berechtigt war, die Genehmigung zu erteilen, weil die Stadt einen gültigen Flächennutzungsplan hat. Außerhalb des Bereichs Osterholz dürfen demnach keine Windkraftanlagen gebaut werden.

Darüber hinaus befindet sich die Stadt Bad Berleburg noch im Verfahren, weitere Vorrangzonen für Windenergie auszuweisen.


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