(wS/red) Siegen 05.08.2020 | Kommunalwahlen am 13. September: Hinweise zum Versand der Wahlbenachrichtigungen und zur Briefwahl
Am Sonntag, 13. September 2020, finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Siegen statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 17. August 2020 verschickt. Wahlberechtigte, die bis zum 28. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen.
Das Wahlbüro öffnet ab Montag, 17. August, im Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2, und ist montags bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Am Freitag, 11. September, ist das Wahlbüro bis 18.00 Uhr besetzt. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Rufnummer (0271) 404-1000 und per E-Mail an wahlen@siegen.de erreichbar.
Zur Stimmabgabe im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Kann die Benachrichtigung nicht vorgelegt werden, kann alternativ der Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden. Sollten im Einzelfall Zweifel am Wahlrecht bestehen, beispielsweise weil die Wahlbenachrichtigung nicht bis Ende August zugestellt wurde, wird eine möglichst sofortige Kontaktaufnahme mit dem Wahlbüro empfohlen.
Hinweise zur Briefwahl
Wer per Briefwahl wählen möchte, kann dies – jeweils unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen – postalisch, per Fax, per E-Mail, online oder persönlich im Wahlbüro beantragen. Wer verreisen möchte und vor dem Wahlwochenende 12./13. September 2020 nicht zurückkehrt, sollte zusätzlich die Reiseanschrift angeben. Um Wahlmissbrauch zu vermeiden, dürfen nach geltendem Wahlrecht telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.
Schriftlich kann der Antrag auf Briefwahl per E-Mail an wahlen@siegen.de oder per Fax an (0271) 404-1489 gesendet werden. Außerdem ist die Beantragung mittels eines frankierten Postbriefes an folgende Adresse möglich: Stadt Siegen, Wahlbüro, Markt 2, 57072 Siegen. Es können mehrere Anträge in einem Brief übersandt werden.
Online kann der Antrag unter Verwendung des Online-Briefwahlantrags bis Freitag, 11. September, um 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung der Unterlagen nicht mehr gewährleistet werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, ab Montag, 17. August, unter Vorlage des Personalausweises vor Ort im Wahlbüro durch Briefwahl zu wählen oder den Antrag dort persönlich abzugeben. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Zutrittsbeschränkungen in den städtischen Rathäusern ist dies nur im Wahlbüro Siegen (Ratssaal im Rathaus) möglich. Zur Reduzierung des Infektionsrisikos werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen eigenen Stift für die Stimmabgabe mitzubringen.
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Annahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Damit die Stimme berücksichtigt werden kann, muss der rote Wahlbrief bis spätestens 16.00 Uhr am Wahlsonntag im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen sein.
Weiterführende Informationen zu den Kommunalwahlen sind auf der städtischen Homepage unter www.siegen.de/kommunalwahlen sowie auf der Homepage des Innenministeriums NRW (www.im.nrw/themen/beteiligung) zu finden.
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