Die Polizei informiert: Kinderpornografie in Schüler-Chats bekämpfen

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 29.10.2020 | Gedankenlosigkeit mit schweren Folgen – für Opfer und die Verbreitenden

Die Kampagne „sounds wrong“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) will mit Aufklärung und neuen Videos die Verbreitung von Kinderpornografie in Chats von Minderjährigen verhindern.

LKA NRW

Oft leiten Minderjährige kinderpornografische Darstellungen weiter, ohne zu wissen, dass es sich um einen realen Missbrauch handelt. Solche „Kettenreaktionen“ gilt es zu verhindern. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) startet dazu die Kampagne „sounds wrong“.

Die Clips sollen vor allem jungen Menschen deutlich machen: Mit der leichtfertigen Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten können sie sich strafbar machen. Nicht teilen, melden!“ lautet die Botschaft.

Das heißt:

  • Video nicht weiterschicken,
  • dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei melden und
  • aus Gruppen austreten, in denen Kinderpornografie verbreitet wird.
sounds wrong - Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie

Gedankenlosigkeit mit schweren Folgen – für Opfer und die Verbreitenden

Bundesweit kursieren in Chatgruppen von Schülerinnen und Schülern Videos und Bilder mit kinderpornografischen Inhalten. Und die Hinweise auf derartige Inhalte im Internet steigen stetig – insbesondere in sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook, Instagram und Snapchat. Darauf weist die zentrale Ansprechstelle Kinderpornografie des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen in einem Beitrag des Lagebildes „Jugendkriminalität und Jugendgefährdung NRW 2019“ nachdrücklich hin.

Immer häufiger ist zu beobachten, dass Dateien anscheinend nicht aus pädosexuellen Motiven weitergeleitet werden. Oft leiten vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Videos an ihre Kontakte und Kontaktgruppen weiter, ohne sich ausreichende Gedanken über den kinderpornografischen Charakter der geteilten Dateien zu machen.

Sie sind sich mehrheitlich nicht über die Folgen für sich selbst oder die Empfänger im Klaren. Auch der kurzzeitige Besitz von kinder- und jugendpornografischen Abbildungen ist strafbar. Das Weiterleiten und damit Verbreiten solcher Abbildungen erhöht das Strafmaß erheblich

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