Positiver Corona-Selbsttest – Schnelltests sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig

(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 05.03.2021 | Ab Samstag, 6. März 2021, sind im Einzelhandel Corona-Selbsttests verfügbar. Positive Ergebnisse dieser Schnelltests sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig und müssen dem Kreisgesundheitsamt mitgeteilt werden.

Personen, die Siegen-Wittgenstein leben, können die Meldung entweder online über ein Online-Formular (https://portal.siegen-wittgenstein.de/formsolutionsservice/call/51) auf der Webseite des Kreises (www.siegen-wittgenstein.de/corona)  oder über die Corona-Hotline (0271 333-1120) vornehmen.

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