Strenge Auflagen und Hygienekonzepte: Feuerwehren in Siegen-Wittgenstein nehmen Übungs- und Ausbildungsbetrieb wieder auf

(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 01.04.2021 | Die Feuerwehren im Kreis Siegen-Wittgenstein planen, den Übungs- und Ausbildungsbetrieb in den nächsten Wochen Schritt für Schritt wieder aufzunehmen. „Nach fast einem Jahr ohne praktischen Übungsdienst müssen wir inzwischen ganz realistisch die Frage stellen, ob alle Wehrleute noch die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung für den Dienst in einer Feuerwehr zwingend voraussetzt“, sagt Kreisbrandmeister Bernd Schneider: „Denn es geht auf der einen Seite darum, dass sich die Frauen und Männer in unseren Wehren bei ihren Einsätzen nicht selbst in Gefahr bringen. Auf der anderen Seite müssen sie aber auch eine gewisse Routine besitzen, um die Herausforderungen eines Einsatzes exakt einschätzen und die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu gehört einfach eine regelmäßige Übungspraxis.“

Die Coronaschutzverordnung des Landes lässt Aus- und Weiterbildungsangebote für Feuerwehren ausdrücklich zu. Unter Koordination des Amtes für Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungswesen des Kreises Siegen-Wittgenstein wurde ein umfassendes Konzept für den Übungsbetrieb erarbeitet und mit den Leitern der Feuerwehren der elf Städte und Gemeinden besprochen. Letztlich sind die Ordnungsämter der Kommunen dafür zuständig, den Übungsbetrieb der Feuerwehren auf Basis dieses Konzeptes zu genehmigen.

Das Konzept legt z.B. fest, dass grundsätzlich alle Teilnehmenden vor Beginn einer Übungsmaßnahme einen Schnelltest machen. Teilnehmen darf nur, bei wem das Ergebnis negativ ist. Wer bereits einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen kann, darf ebenfalls teilnehmen.

Nicht an einer Übung teilnehmen darf dagegen jemand, der Krankheitsanzeichen wie z.B. Husten, Fieber Geschmacks- oder Geruchslosigkeit hat, gerade aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist oder bei dem sich im engeren Familienverband jemand aktuell in Quarantäne befindet. Sollte sich also z.B. ein Kind durch Kontakt zu einem erkrankten Klassenkameraden in Quarantäne befinden, dürfen dessen Familienangehörige nicht an den Übungen teilnehmen. Damit gehen die Vorsichtsmaßnahmen für den Übungsbetrieb der Feuerwehren noch einmal über die aktuell sonst üblichen Regelungen hinaus.

Symbolbild

Für jede Übungsgruppe gibt es mindestens zwei Hygieneverantwortliche. Die achten darauf, dass  auch die weiteren Maßnahmen eingehalten werden – etwa, dass eine Gruppe aus maximal zwölf Teilnehmenden besteht, die nur im Freien üben (bei schlechtem Wetter auch in der gelüfteten Fahrzeughalle). Es gelten die üblichen Hygieneregeln. Mund und Nase werden während der gesamten Übung mit FFP2- oder medizinischen Masken bedeckt, Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, Hände großzügig desinfiziert – genauso wie Kontaktflächen, wozu z.B. auch die Funkgeräte gehören. Alle Teilnehmenden werden grundsätzlich dokumentiert.

Erforderliche Lehrgänge sollen in der Regel online durchgeführt werden – mit Ausnahme der Lehrgänge am Institut der Feuerwehr NRW in Münster.

„Auch in Zeiten der Corona-Pandemie müssen wir sicherstellen, dass die öffentliche Sicherheit weiter gewährleistet ist. Dabei sind die Freiwilligen Feuerwehren ein unverzichtbarer Bestandteil“, sagt Thiemo Rosenthal, Ordnungsdezernent und Leiter des Krisenstabs des Kreises: „Mit dem vorliegenden Konzept haben wir eine Grundlage erarbeitet, die den Herausforderungen der Corona-Pandemie genauso Rechnung trägt, wie den Erfordernissen unserer Feuerwehren.“

 

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