Bezahlbaren Wohnraum schaffen: Landesförderung deutlich erhöht / Kreisverwaltung unterstützt ebenfalls

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 10.05.2021 | Preiswerter Wohnraum ist auch in Siegen-Wittgenstein häufig Mangelware.

„Umso wichtiger ist es, dass für Investoren Anreize geschaffen werden, in unseren heimischen Immobilienmarkt – und damit auch in das Zuhause für viele Menschen – zu investieren“, betont Landrat Andreas Müller. Wer in Siegen-Wittgenstein ein Haus mit Mietwohnungen oder Mieteinfamilienhäuser für Menschen mit geringeren Einkommen errichten will, kann deshalb jetzt von einer großzügigen Förderung profitieren. Der Kreis hat dafür 8,4 Mio. Euro vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes NRW erhalten.

Investoren profitieren von zunächst zinslosen Darlehen, die durch attraktive Tilgungsnachlässe nicht vollständig zurückgezahlt werden müssen. Die Förderdarlehen sind zweckgebunden für den Bau von mietpreis- und belegungsgebundene Mietwohnungen. Durch diese Bindungen wird sichergestellt, dass bestimmte Mietgrenzen eingehalten werden und die Wohnungen nur für Mieter mit Wohnberechtigungsschein bereit stehen.

Im Vergleich zu den Vorjahren wurden die Darlehenspauschalen in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebietes nochmals erhöht. Investoren können nun für den Neubau und auch für die Schaffung von neuen Wohnungen in Bestandsimmobilien 2.180 Euro pro gefördertem Quadratmeter Wohnfläche erhalten. Ebenso wurden die Mieten bei Erstbezug noch einmal erhöht.

Auch wer seine bereits bestehende Mietwohnung in Sachen Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Sicherheit oder Digitalisierung auf den neusten Stand bringt, kann dabei unterstützt werden: Pro Wohnung können nun maximal 120.000 Euro für Modernisierungsmaßnahmen gewährt werden. Für Modernisierungsmaßnahmen steht dem Kreis insgesamt ein Budget von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Kreis unterstützt zusätzlich mit Förderprogramm

„In den letzten Jahren wurden die Wohnraumfördermittel des Landes bei uns im Kreisgebiet – trotz deutlich verbesserter Förderkonditionen – nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen“, sagt Landrat Andreas Müller. Deshalb hat der Kreis seit letztem Jahr zusätzlich noch ein eigenes Zuschussprogramm ins Leben gerufen: Das Programm soll einerseits dazu beitragen, der gestiegenen Wohnungsnachfrage nach preiswertem und bedarfsgerechtem Wohnraum nachzukommen und gleichzeitig Anreiz für Investoren sein, die NRW-Fördermittel auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Aber nicht nur Investoren im Mietwohnungsbau oder Eigentümer mehrerer Mietwohnungen können die Zuschussförderung des Kreises beantragen. Auch für Immobilienbesitzer, die in ihrem selbstgenutzten Eigenheim z.B. die Einliegerwohnung zur Fremdvermietung anbieten, stehen Fördermittel bereit. Voraussetzung dafür ist, dass der Wohnraum mindestens fünf Jahre vor Antragstellung leer stand, selbst genutzt wurde oder erstmalig zu Wohnzwecken bereitgestellt wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich ebenfalls nach der Wohnungsgröße und dem jeweils geltenden Mietbetrag nach den Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser Betrag wird dann für die Dauer von fünf Jahren jährlich ausbezahlt.

Weitere Informationen und eine persönliche Beratung erhalten interessierte Investoren und Bauherren bei Ina Wuntke (E-Mail: i.wuntke@siegen-wittgenstein.de, Telefon: 0271 333-1903) und Astrid Pohl (E-Mail: a.pohl@siegen-wittgenstein.de, Telefon: 0271 333-1944) vom Bauamt des Kreises.

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