Mietwohnraumförderung 2022

(wS/Si) Siegen 06.04.2022 | Ausbau von bezahlbarem Wohnraum vorantreiben: Kreis erhält 9,3 Millionen Euro vom Land für Mietwohnungsbauförderung

Der Kreis Siegen-Wittgenstein erhält im Förderjahr 2022 insgesamt 9,3 Mio. Euro für den Mietwohnungsbau vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes NRW. Die Menschen im Kreisgebiet profitieren damit von der erhöhten Landesförderung, die darauf abzielt den landesweiten Ausbau von bezahlbaren Mietwohnungen voranzutreiben.

Neue Wohn- und Lebensformen gewinnen stetig an Interesse und Nachfrage. Daher sieht die Förderrichtlinie des Landes zum Beispiel auch alternative Wohnformen wie Gruppenwohnungen oder speziell auf Menschen mit Schwerbehinderung ausgerichtete Förderbausteine vor, die ein eigenständiges Leben ermöglichen sollen.

Gefördert wird u.a. die Neuschaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern, Gemeinschaftsräumen und Infrastrukturräumen durch Neubau, Nutzungsänderung und Erweiterung.

Die Mietwohnungsbauförderung ermöglicht es Investorinnen und Investoren in den ersten 15 Jahren von zinslosen und danach weiterhin sehr zinsgünstigen Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen zwischen 20 – 50 Prozent zu profitieren. Bei einem Tilgungsnachlass handelt es sich um einen Teilbetrag des Darlehens, der nicht zurückgezahlt werden muss. Im Gegenzug wird mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung für die geförderten Wohnungen sichergestellt, dass bestimmte Mietgrenzen eingehalten werden und die Wohnungen nur für Mieter mit Wohnberechtigungsschein bereitstehen.

Die Bewilligungsmieten für neugeschaffenen Wohnraum im BEG-Standard (Bundesförderung für effiziente Gebäude) „Effizienzhaus 55“ werden im Kreisgebiet auf dem Mietniveau von 2021 in Höhe von 5,90 Euro pro Quadratmeter beibehalten. Bei Erreichung eines höheren Energiestandards kann die Miete ggf. noch angehoben werden. Investoren tragen durch den besseren energetischen Standard nicht nur zur Energiekostensenkung für künftige Mieter bei, sondern refinanzieren den größeren Investitionsaufwand und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele und der nachhaltigen Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Durch die besonders niedrigen Zinskonditionen und die Tilgungsnachlässe entsteht ein besonderer Subventionsvorteil, wodurch die Fördermiete mit Marktmieten von bis zu 9,00 Euro konkurrieren können.

Die Darlehensgrundpauschalen wurden in den Städten und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein auf einheitliche 2.620 Euro pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche im Neubau angehoben. Besonders die Option auf Zusatzdarlehen, u.a. für standortbedingte Mehrkosten (z.B. Abbruch von Bestandsgebäuden, Altlastensanierung), Klimaanpassung, Verbesserung des Wohnumfelds, Bauen mit Holz oder ein Mehr an barrierefreiem Wohnen, schaffen zusätzliche Anreize für moderne und nachhaltige Wohnkonzepte und ermöglichen weitere Tilgungsnachlässe.

Ergänzend zur Landesförderung können für die Neuschaffung und Modernisierung von Mietwohnraum auf Antrag Zuschüsse über die Förderrichtlinie des Kreises Siegen-Wittgenstein gewährt werden. Die kreiseigene Wohnraumförderung erfolgt unter der Voraussetzung einer gleichzeitigen Förderung nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW und bietet für fünf Jahre ab Bezugsfertigkeit einen zusätzlichen Mietzuschuss von 0,29 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Für weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sowie für eine gebührenfreie erste oder projektbegleitende Beratung wenden sich Interessierte an Astrid Pohl (Telefon: 0271 333-1944) und Petra Hanstein (Telefon: 0271 333-1943) vom Bauamt des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die aktuellen Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie im Internetportal der NRW.Bank (www.nrwbank.de).

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