Fast 1.300 Kleinkinder in NRW mit Verbrennungen im Krankenhaus – Gefahren lauern vor allem im Haushalt

(wS/aok) Kreis Siegen-Wittgenstein 06.06.2023 | In der eigenen Wohnung lauern zahlreiche Gefahrenquellen für Kinder. So wurden in Westfalen-Lippe im Jahr 2021 allein 1.281 Kleinkinder im Alter bis zu zehn Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ins Krankenhaus eingewiesen. Das teilt heute die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamtes anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni mit. Besonders betroffen sind dabei die Ein- bis Fünfjährigen. Auf diese Altersgruppe entfielen 69 Prozent der Krankenhauseinweisungen. „Auch in der eigenen Wohnung gibt es zahlreiche Gefahrenquellen für Kinder, die von den Erwachsenen oft unterschätzt werden. Stürze, Verbrennungen und Verbrühungen sowie das Schlucken von Gegenständen oder giftigen Haushaltsmitteln sind typische Unfälle bei Kleinkindern“, warnt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.

Pfannen auf dem Herd, die heiße Suppe im Teller, Herdplatten, brennende Kerzen, Kamin, Bügeleisen oder heißes Wasser aus Wasserhähnen und Teekannen – alles weckt die kindliche Neugier. Und schon ist es passiert. Betroffen sind vor allem Jungen: Auf sie entfielen in 2021 fast 60 Prozent der Behandlungsfälle wegen Verbrennungen im Krankenhaus. Die ‚Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V.‘ registriert seit Jahren steigende Zahlen im Bereich der Verbrennungs-Unfälle. Allerdings gehen die meisten Eltern davon aus, dass ihr Kind in der eigenen Wohnung sicher ist und sehen oftmals die Gefahren nicht.

Anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni warnt die AOK NordWest vor Gefahren für Kleinkinder in den eigenen vier Wänden. Foto: AOK/hfr.

Wenn Kinder sich verbrennen oder verbrühen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen. Zuerst sollte in Brand geratene Kleidung mit Wasser gelöscht oder die Flammen mit einer Decke erstickt werden. Bei Verbrühungen muss die mit heißer Flüssigkeit durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen werden. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, werden am besten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad Celsius) für zehn bis 15 Minuten gekühlt. Bei großflächigen Verbrennungen gilt insbesondere für Neugeborene und Säuglinge, dass nicht gekühlt werden sollte, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Besser ist es, betroffene Körperteile mit einem keimfreien Verbandtuch abzudecken. „Bei größeren Verbrennungen sollten Eltern schnell den Notruf 112 wählen“, so Schneider. Brandsalben, Brandbinden oder Öl dürfen nicht auf die Wunde aufgetragen werden, weil sie die Hitze im Gewebe halten und so verhindern, dass die Haut mit Luft versorgt wird. Auch sogenannte Hausmittel wie Mehl, Puder oder Öl sind tabu.

Gefahrenquellen im Haushalt für Kinder werden von Eltern im Kreis Siegen-Wittgenstein oft unterschätzt: Verbrennungen sind typische Unfälle, die sogar im Krankenhaus medizinisch versorgt werden müssen. Foto: AOK/hfr.

Weitere Informationen zur Kindersicherheit bei der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. unter www.kindersicherheit.de.

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