Abbuchung der Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer – Info der Stadt Netphen

(wS/ne) Netphen 02.01.2024 | Aufgrund des Cyberangriffs auf die Südwestfalen-IT konnte die Abbuchung der Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer nicht wie gewohnt zum Fälligkeitstermin 15.11.2023 erfolgen.

Nachdem die Anwendung des Fachverfahrens im Fachbereich Finanzen zumindest teilweise im Notbetrieb wieder möglich ist, wird die Abbuchung der Hauptfälligkeit 15.11.2023 am Freitag, 05. Januar 2024 nachgeholt.

Weiterhin werden alle monatlichen Zahlungen der Monate November und Dezember 2023, die mit der Stadt Netphen vereinbart worden sind, in einer Summe abgebucht.
Dies betrifft u.a. die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Wasser- und Abwassergebühr sowie Niederschlagswassergebühr), Gewerbesteuer und Hundesteuer sowie Musikschulgebühren.

Der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024 wird voraussichtlich zeitverzögert erfolgen können. Zu gegebener Zeit wird die Stadt Netphen hierüber informieren.

 

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