Wegen Cyberattacke: Masernschutz muss gegenüber Gesundheitsamt erneut nachgewiesen werden

(wS/si) Siegen 11.01.2024 | Das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein hat für das laufende Schuljahr wieder Meldungen über Kinder bekommen, für die kein oder kein ausreichender Masernschutz nachgewiesen wurde. Im Vergleich zum Vorjahr sind deutlich weniger Meldungen eingegangen. „Viele Eltern haben ihre Kinder im vergangenen Jahr also erfreulicherweise noch impfen lassen und sie so vor einer der ansteckendsten Infektionskrankheiten geschützt“, stellt Dr. Christoph Grabe, Leiter des Gesundheitsamtes, fest. „Die Masernimpfpflicht des Infektionsschutzgesetzes zeigt also Wirkung und trägt dazu bei, die Zahl der Masernerkrankungen weiter zurückzudrängen.“

Das Gesundheitsamt des Kreises wird sich nun in den nächsten Tagen an die Eltern wenden, für deren Kinder im laufenden Schuljahr noch kein Masernschutz nachgewiesen wurde. Und auch die betreffenden Eltern aus dem vergangenen Schuljahr müssen erneut angeschrieben und gebeten werden, die Nachweise zum Maserschutz ihres Kindes vorzulegen – auch, wenn sie das eventuell schon getan haben. Dieses Vorgehen ist erforderlich, da in Folge des Cyberangriffs nicht mehr eingesehen werden kann, welche Nachweise in diesem und letztem Schuljahr erbracht wurden.

„Wir bedauern dies sehr und bitten die betroffenen Eltern, die nun erneut tätig werden müssen, um Verständnis und Unterstützung“, so Dr. Grabe abschließend.

 

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